Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Anhang D - Formular 901 «Steuererklärung jur. Personen» 
Seite 121 
Fürstentum 
Liechtenstein 
fel. 075 / 2 36 68 17 
7ax 075 / 2 36 68 30 
PER 
zz 
EX 
SE 
Liechtensteinische 
Steuerverwaltung 
FL-9490 Vaduz 
Eingang 
EKı-Nr. 
(genaue Anschrift und Adresse des Steuerpflichtigen} 
Steuererklärung [ Foren 
für Aktiengeseilschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Ge- 
seilschaften mit beschränkter Haftung, Anstalten, Stiftungen, 
Treuunternehmen, Anteilsgesellschaften, Vereine usw., sofem 
diese im Lande ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 
betreiben. 
(Art. 73 #, des Steuergesetzes) 
STEUERJAHR 
Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr vom. 
Sitz der Gesellschaft laut Stattten: nn. 
Ort der Betriebsstätten: .................____.. 
Die Angaben über den Ort der Betriebsstätten sind nur notwendig, falls sich die Geschäftstätigkeit nicht ausschliesslich am statutarischen 
Sitz der Gesellschaft abwickelt — die Steuerteilung unter den Gemeinden wird durch die Steuerverwaltung vorgenommen). 
Aückfragen in dieser Steuersache sind zu richten an: 
91” 
*9N: 
Abgabe der Steuererklärung: 
Jie Steuererklärung ist binnen 6 Wochen nach erfolgter Genehmigung der Jahresrechnung, spätestens bis zum 
3. Juil 
des auf das Geschäftsiahr folgenden Jahres an die Liechtensteinische Steuerverwaltung in Vaduz einzureichen. 
Der Steuererklärung sind beizulegen: 
Bilanz und Erfolgsrechnung mit Prüfungsvermerk oder Kontrollstellenbericht 
einfach einzureichen bei Gesellschaften deren Kapital nicht in Anteile zerlegt ist, z.B. Anstalt, Trust usw. 
zweifach einzureichen bei Gesellschaften deren Kapital in Anteile zerlegt ist, z.B. Aktiengeseillschaft, GmbH. usw. 
- Beilageblatt zur Steuererklärung (Formular 950a) — einfach 
- Verzeichnis über die Abschreibungen — einfach 
Couponsteuererklärung (Formular 103) — einfach 
{nur einzureichen von Gesellschaften deren Kapital In Anteile zerlegt ist).
	        

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