Seite 8
Inhaltsverzeichnis
22.10
2.2.11.
2.2.12.
2.2.14.
2.2.15.
3.1.
3.1.1.
3.1.2.
3.2.
3.3.
3.3.1
3.4.
3.5,
35.1
3.6.
3.7.
3.8.
Auflösung und Anpassung von Rückstellungen ............... 94
Steuerrechtlich nicht zulässige Rückstellungen ............... 95
Korrektur von überhöhten Rückstellungen durch die
Steuerverwaltuns eh a ea 95
1. Hinzurechnunssverfahren. ...............…… 96
2. Einmalerledigungesverfahren.........................……-. 96
Rechtliche Móglichkeiten zur Durchsetzung
des Rückstellunesbedarfs. ....…... .…..…. ...…….…_ 97
a) Beschwerde an die liechtensteinische Landessteuerkommission . 97
b) Beschwerde an den liechtensteinischen Staats-
als Verwaltunesgerichishot .. ..-... ........... ....… 98
Bezeichnung von Rückstellungen in der Buchhaltung .......... 98
Bildung und Auflösung der Rückstellungen. ....,............ 99
PRIVILEGIERTE WARENRESERVEN ........... eee 101
Becriffsdefinition ....................4 4. 0. e reus 101
Aus betriebswirtschafilicher Sicht .:........-...........… 102
Aus steuerrechtlicher Sicht.......... .................- 103
Wertansatz geméss Handelsrecht ....................... 104
Wertansatz gemäss Steuerrecht. .....................0... 105
Was gehórt zu den im Steuerrecht vorgegebenen Selbstkosten? . . 105
a)bei Handelswaren. .............. iere 105
b) bei Rohstoffen, Halb- oder Fertigfabrikaten............... 106
Abschreibung des Einstandswertes auf den Marktwert...... 106
Bildung der privilegierten (stillen) Warenreserve. .......... 106
Was sind stille Reserven?. ............. ......…...…....…. 107
Wann wird die Reservebildung über 33 1/3%
hinaus nicht anerkannt? ...................…........... 108
Wann darf die Warenreserve 33 1/3% übersteigen? ........ 109
Wann müssen die privilegierten Warenreserven
versteuert werden?......................0...00002020000 109