Warenreserven - Versteuerung privilegierte Warenreserven Seite 109
3.7. Wann darf die Warenreserve 33 1/390 übersteigen?
Kann der Steuerpflichtige gegenüber der Steuerverwaltung stichhaltig
nachweisen, dass mit der Lagerhaltung z.B. ein überdurchschnittliches Risiko
verbunden ist, kann die Steuerverwaltung auch eine über 33 1/396 liegende
Reservebildung bewilligen"*. Zur Anerkennung derselben ist es jedoch erfor-
derlich, dass der Steuerpflichtige ein mengenmässig vollständiges Inventar führt
und darüberhinaus in der Lage ist, der Steuerverwaltung auf Verlangen ausrei-
chende Angaben über die vorgenommene Bewertung zu Selbstkosten bzw. zu
Marktwerten machen zu kónnen.
3.8. Wann müssen die privilegierten Warenreserven versteuert werden
Die einmal gebildeten Warenreserven müssen versteuert werden,
sobald
* Sie realisiert werden
sie aufgelóst werden
sie zweckentfremdet werden
die Gesellschaft liquidiert wird oder
der Sitz einer Gesellschaft ins Ausland verlegt wird.
Geht also z.B. der Wert eines Warenlagers zurück, dann sind die in den
Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen an die neuen Verhàltnisse anzupas-
sen, da sie in der bisherigen Hóhe nicht mehr gerechtfertigt sind. Überhóhte
bzw. nicht gerechtfertigte Warenreserven werden von der Steuerverwaltung auf-
gerechnet und müssen ertragsmássig versteuert werden.
134 Art. 3 Absatz 2 der Verordnung vom 4.4.1968 betreffend die Bewertung der
Warenvorrite und die Reservestellungen (siehe Anhang I).