Volltext: Nach Amerika!

meindeteilung, die sich im Besitze Frommelts befand, so lange zu ver- 
pachten, «bis der vorzuschiessende Betrag mit 5 %igem Zins gedeckt 
sein wird».?® 
Das Abfahrtsgeld wird aufgehoben 
Am 28. April 1847 ersuchte der «unterthänigst gefertigte Andreas 
Batliner, Bürger der Gemeinde Schellenberg ... in der Voraussicht in 
Texas eine oekonomisch sicherere Grundlage und für sein Alter ruhi- 
gere Zukunft sich verschaffen zu können» für sich, seine Gattin Anna 
Maria und seinen Sohn Elias um die Bewilligung zur Auswanderung.“ 
Andreas Batliner war der Bruder des Joseph Batliner, der bereits in 
den dreissiger Jahren nach Floyds Knobs ausgewandert war. Da aus 
dem Verkauf seines Hauses in Schellenberg mehr als 300 Gulden Erlös 
zu erwarten waren, sonst aber keine öffentlichen Verpflichtungen 
bestanden, unterbreitete das Oberamt das Gesuch in befürwortendem 
Sinn der Hofkanzlei: «In Berücksichtigung des Umstandes, dass Liech- 
tenstein ohnehin Bevölkerung genug hat und es nicht ungerathen ist, 
einen Unterthan, der sich in seinem Heimatlande nicht mehr wohl 
befindet, ziehen zu lassen, dürfte Eine hohe Stelle bewegen, der Bitte 
gnädigst Willfährde zu schenken».“ Nachdem die Bewilligung aus 
Wien eingetroffen war, teilte das Oberamt dem Gesuchsteller sowie 
lem Ortsgericht mit, dass das zehnprozentige Abfahrtsgeld zu entrich- 
ien sei und dass die Familie nach der Auswanderung überdies das 
Staats- und Gemeindebürgerrecht verliere.“ Im Frühjahr darauf ge- 
langte Batliner erneut ans Oberamt und zog in einer Eingabe sein 
Gesuch zurück, da er sein Staatsbürgerrecht nicht verlieren wolle und 
er auch gar nicht die Absicht habe, sich in Amerika niederzulassen. 
sondern lediglich seinen Bruder besuchen wolle. 
Zu jener Zeit schien es immer wieder Fälle zu geben, in denen jun- 
ge Leute oder ganze Familien sich dem Abfahrtsgeld zu entziehen 
suchten, indem sie unter dem Vorwand Pässe und Heimatschriften für 
die Reise nach Amerika verlangten, «um dort ihr Glück zu versuchen 
und dann vorgeblich wieder zurückzukehren». Jedenfalls sah sich 
Landvogt Menzinger genötigt, in einem Kreisschreiben an die Ortsge- 
richte darauf hinzuweisen, dass der Fürst schon 1845 verordnet habe. 
«derlei Gesuchsteller als Auswanderungsbegehrende zu behandeln». 
Er ersuchte die Ortsrichter, bei der «Ausfertigung der Vermögenszeug- 
nisse umso genauer vor(zu)gehen, als derlei Auswanderungen darin 
Nachtheil bringen, dass bares Geld aus dem Lande gezogen wird, die 
Schulden aber, die zum Ankauf von Gütern der Auswanderer gemacht 
werden, im Lande zurückbleiben».” 
Wenige Tage später wurde Menzingers Sorge um das dem Staat 
entgehende Abfahrtsgeld bedeutungslos. Im Rahmen seiner Konzes- 
Auswanderung im 19. Jahrhundert
	        

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