Volltext: Nach Amerika!

war es «zweifelhaft», ob die beiden Familien 
je zurückkehren würden. So beschloss er nach 
siner ersten Überprüfung, das Ansuchen der 
beiden nicht als befristete Abwesenheit, son- 
dern «als eine Auswanderung zu behandeln». 
Getreu den Richtlinien des Auswanderungspa- 
tentes von 1843 richtete Menzinger deshalb an 
lie Gemeinde Balzers die Anfrage, «7. ob die 
Gemeinde gegen eine derlei Absiedlung nicht 
Finspruch mache. 2. Ob die Auswanderer 
wirklich sich schwer mit der Familie durch- 
bringen. 3. Welches Vermögen in Baarem 
angeschlagen diese Leute nach Abschlag der 
Schulden mitnehmen. 4. Wieviele Kinder sie 
mitnehmen, u. wie alt dieselben seyen».“ 
Einige Tage später teilte Franz Josef Bü- 
chel, Richter in Balzers, mit, dass die Gemein- 
de gegen die geplante Auswanderung nichts 
einzuwenden habe. Das Reinvermögen des 
Franz Michael Vogt belaufe sich auf 400 Gul- 
den, jenes des Josef Anton Nigg auf 450 Gul- 
den’, Franz Michael Vogt habe überdies ein 
Kind von neun Monaten und Josef Anton Nigg 
deren fünf im Alter von neun Monaten bis 13 
Jahren. Ausserdem würden sich beide «mit 
Zustimmung ihrer Weiber von ihrem Vorhaben 
nicht abwendig machen wollen».?” 
Aufgrund der Vermögenslage war Menzin- 
ger verpflichtet, den Fall der Hofkanzlei in 
Wien zu unterbreiten. «So wie in der benachbarten Schweiz»,*“ 
schrieb er einleitend, «so beginnt sich auch diesseits die Auswande- 
rungssucht in jenen entfernten Welt Theil zu wandern auf ganze Fami- 
lien auszudehnen, die ungeachtet ihnen ertheilten Vorstellungen bei 
ihrem Vorhaben beharren». Was den Fall der Familien Nigg und Vogt 
vetreffe, so bezweifle er deren Rückkehr, denn «wenn es ihnen gul 
geht, sie in ein Land, wo sie unzufrieden waren und Mangel an Ver 
dienst hatten, nicht zurückkehren werden, und wenn es ihnen schlechi 
geht, nicht mehr zurückkehren können wegen Mangel an Reisegeld». 
Deshalb sollten nach Ansicht Menzingers «derlei zeitliche Auswande- 
rungen gleich den wirklichen zu behandeln sein». Er erbat «ehr- 
furchtsvollst um die gnädige Weisung», wie er sich «bei derlei künfti- 
gen Fällen, die sich ohne Zweifel ergeben werden, zu benehmen 
habe».“? Fürst Alois II. beschied ihm, solche «Petenten ... als Auswan- 
ZELDA 
- 
üb 
13. Mai 1845: 
Das Oberamt in Vaduz 
unterbreitet dem Fürsten 
in Wien das Auswande- 
rungsgesuch der Balzner 
Bürger Josef Anton Nigg 
und Franz Michael Vogt 
Auswanderung im 19, Jahrhundert
	        

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