Anlage (Buchwert] und dem Marktwert. Sie entstehen auF-
grund der in Europa bestehenden Überschusslage, die
noch zehn Jahre dauern kann und bewirkt, dass Strom zu
den Grenzkosten gehandelt wird. Der Preis für den Strom
ab ausländischen, fossilbeheizten Kraftwerken deckt nur
noch die Brennstoffkosten, die bei Nichtproduktion einge
spart werden könnten. Wir nehmen dabei einen durch-
schnittlichen Strompreis im Spotmarkt von 4 Rp./kWh an.
Der Bund ist aufgrund der Rechtssprechung zum Vertrauens-
prinzip verpflichtet, eine angemessene Übergangsphase
zu schaffen und die verbleibende materielle Enteignung
abzugelten. Die Investitionen wurden im Vertrauen auf die
geltende Rechtsordnung getätigt. Sie entsprachen auch
dem Energieprogramm des Bundesrates, das ab 1990
eine Steigerung der Wasserkraft um 5 Prozent und der
Kernkraft um 10 Prozent vorsah. Auch wurde der Bedarfs-
nachweis für ein Kernkraftwerk vom Parlament bestätigt.
Die Einführung der Durchleitung stellt gemäss den im Auf-
frag des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke
(VSE) erstellten Rechtsgutachten eine materielle Enteignung
und damit einen Entschädigungstatbestand dar. Die NAI
sind angemessen abzugelten, wobei diese alle langfristi-
gen Beschaffungsarten umfassen müssen. Dazu gehören
NAI bei Wasserkraftwerken, bei Kernkraftwerken und bei
langfristigen Bezugsrechten. Es gibt keinen rechtsgenügen-
den Grund, die NAI unterschiedlich zu behandeln, weil
NAI bei allen langfristigen Beschaffungsarten anfallen kón-
nen. Ausserdem ergábe sich eine Wettbewerbsungleich-
heit für die Elektrizitätsuntemehmen bei unterschiedlichen
Beschaffungsportefeuilles. Der Bund ist aber aufgrund der
Bundesverfassung (Handels- und Gewerbefreiheit) ver-
pflichtet, eine wettbewerbsneutrale Ordnung zu schaffen.
Die gemáss den getroffenen Annahmen errechneten NAI
von 4,5 Mia. Franken müssen auch aus faktischen Grün-
den abgegolten werden. Das Eigenkapital der grósseren
Produzenten in der Schweiz erreicht heute zusammenge
rechnet rund 5,5 Mia. Franken. Es sollte nicht eintreffen,
dass diese Unternehmen in den ersten Jahren der Marktoft-
nung von vornherein ihr ganzes Eigenkapital verlieren und
dann von anderen, wohl ausländischen Unternehmen,
deutlich unter ihrem Wert aufgekauft werden. Dies umso-
mehr als rund 75 Prozent der Elektrizitätsunternehmen Kan-
tonen und Gemeinden und damit indirekt dem Steuerzahler
gehören. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Finanzie-
rung der Kraftwerke auch über Obligationenanleihen von
rund 16 Milliarden Franken erfolgt, deren Inhaber vorwie-
gend die Pensionskassen und Kleinsparer sind.
Die Elektrizitátsunternehmen werden alle Anstrengungen
unternehmen, um ihre Effizienz zu steigern. Die Effizienz-
49