Abbildung 7
Netzsituation (reguliert)
vertragliche Lieferung jedes Produzenten muss überwacht
werden können. Dazu sind die notwendigen Messeinrich-
tungen und die zugehörigen Informatiksysteme zu schaffen.
Dies ist eine komplexe Aufgabe, die erfahrungsgemäss
mehrere Jahre in Anspruch nimmt.
Im Laufe der Übergangsphase wechseln die Festen Kunden
schrittweise in den Marktbereich und werden dort zu Be-
rechtigten Kunden. Der Netzbereich hingegen bleibt recht
lich reguliert.
Nicht Amortisierbare Investitionen
Die vorgesehene Marktöffnung ist ohne volkswirtschaftliche
Risiken nur möglich, wenn neben der schrittweisen Öffnung
des Marktes auch die Nicht Amortisierbaren Investitionen
(NAI) für alle langfristigen Beschaffungsarten (inkl. langfri-
stigen Bezugsrechten mit Investitionscharakter] abgegolten
werden.
Dazu ist die Marktóffnung über zehn Jahre zu etappieren,
mit einem anteiligen Marktzutritt der Endverteiler nach drei
Jahren. NAI sind die Differenz zwischen einem nach allge-
meinen Abschreibungskriterien festgelegten Zeitwert der
Wettbewerbsbereich (nicht reguliert)
Unbundling — Risiko für pom beim Kunden
Preisüberwacher oder Wettbewerbs- — keine Preisüberwachung
kommission — freie Preisgestaltung
differenzierte Preisgleichheit
Sicherung der Versorung
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