Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

schrift wird für den Elektrizitätssektor eine Transparenz ein: 
geführt, welche in den meisten anderen Wirtschaftsberei- 
chen nicht gegeben ist. Begründet wird dieses Ausmass an 
Transparenz mit der «natürlichen Monopolsituation» der 
EVU. 
Den Mitgliedsstaaten wird in der Richtlinie auch die Mög- 
lichkeit eingeräumt, Aspekte des Umweltschutzes und die 
Nutzung heimischer Brennstoffe bei der nationalen Umset 
zung zu berücksichtigen. So können die Mitgliedsstaaten 
dem Betreiber von Übertragungsnetzen zur Auflage ma: 
chen, dass solche Erzeugungsanlagen bevorrangt werden, 
n denen erneuerbare Energieträger oder Abfälle einge 
setzt werden oder die nach dem Prinzip der Kraft: Wärme 
Kopplung arbeiten. 
Und Art. 8 Abs. 4 gibt zudem die Möglichkeit bis zu 15 % 
des gesamten Elektrizitätsverbrauches eines Landes vorran 
gig aus Erzeugungsanlagen abzurufen, die einheimische 
Primärenergieträger als Brennstoffe einsetzen. 
‚eider sieht es derzeit danach aus, als ob die Mitglieds: 
staaten in sehr unterschiedlichem Ausmass von diesen Er 
mächtigungen Gebrauch machen, was zu einer gewissen 
Wettbewerbsverzerrung führt. 
Stand der Umsetzung der Richtlinie in Österreich 
Zum besseren Verständnis der Umsetzungsproblematik er- 
scheint eine kurze Darstellung der derzeitigen Organisa- 
tion der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft und einiger 
anergiewirtschaftlicher Aspekte hilfreich 
Die Organisation der österreichischer 
Clektrizitätswirtschaft 
Die österreichische Elektrizitätswirtschaft ist dreistufig orga 
nisiert. Die Rahmenbedingungen sind im 2. Verstaat 
ichungsgesetz aus 1947 festgelegt, in dem nicht nur — wie 
der Name vielleicht vermuten liesse — die Eigentumsverhält- 
nisse an den Unternehmen, sondern vor allem auch deren 
Zusammenarbeit und‘ Aufgabenteilung geregelt sind. 
Die Unternehmensgruppe des Verbund, bestehend aus der 
Verbundgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, steht 
für mehr als die Hälfte der österreichischen Stromproduk 
ton und den überregionalen Transport. 
Die Verbundgesellschaft beliefert die Landesgesellschaften 
als Elektrizitätsgesellschaften der neun Bundesländer, so- 
wie einige grosse industrielle Abnehmer. Die Landeselektri- 
zitätsgesellschaften versorgen ihrerseits die Stromkunden in
	        

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