schrift wird für den Elektrizitätssektor eine Transparenz ein-
geführt, welche in den meisten anderen Wirtschaftsberei-
chen nicht gegeben ist. Begründet wird dieses Ausmass an
Transparenz mit der «natürlichen Monopolsituation» der
EVU.
Den Mitgliedsstaaten wird in der Richtlinie auch die Mög-
lichkeit eingeräumt, Aspekte des Umweltschutzes und die
Nutzung heimischer Brennstoffe bei der nationalen Umset-
zung zu berücksichtigen. So können die Mitgliedsstaaten
dem Betreiber von Ubertragungsnetzen zur Auflage ma-
chen, dass solche Erzeugungsanlagen bevorrangt werden,
in denen erneuerbare Energietráger oder Abfälle einge-
setzt werden oder die nach dem Prinzip der KrafWarme-
Kopplung arbeiten.
Und Art. 8 Abs. 4 gibt zudem die Möglichkeit bis zu 15 76
des gesamten Elektrizitätsverbrauches eines Landes vorran-
gig aus Erzeugungsanlagen abzurufen, die einheimische
Primärenergieträger als Brennstoffe einsetzen.
Leider sieht es derzeit danach aus, als ob die Mitglieds-
staaten in sehr unterschiedlichem Ausmass von diesen Er-
mächtigungen Gebrauch machen, was zu einer gewissen
Wettbewerbsverzerrung führt.
Stand der Umsetzung der Richtlinie in Österreich
Zum besseren Verständnis der Umsetzungsproblematik er-
scheint eine kurze Darstellung der derzeitigen Organisa-
tion der österreichischen Elektrizitätswirtschaft und einiger
energiewirtschaftlicher Aspekte hilfreich.
Die Organisation der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft
Die österreichische Elektrizitätswirtschaft ist dreistufig orga-
nisiert. Die Rahmenbedingungen sind im 2. Verstaat-
lichungsgesetz aus 1947 festgelegt, in dem nicht nur — wie
der Name vielleicht vermuten liesse — die Eigentumsverhält
nisse an den Unternehmen, sondern vor allem auch deren
Zusammenarbeit und Aufgabenteilung geregelt sind.
Die Unternehmensgruppe des Verbund, bestehend aus der
Verbundgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, steht
für mehr als die Hälfte der österreichischen Stromproduk-
tion und den überregionalen Transport.
Die Verbundgesellschaft beliefert die Landesgesellschaften
als Elektrizitátsgesellschaften der neun Bundeslànder, so-
wie einige grosse industrielle Abnehmer. Die Landeselektri-
zitätsgesellschaften versorgen ihrerseits die Stromkunden in
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