Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

Energie wird in der Europäischen Union grundsätzlich als 
Ware betrachtet, für die der allgemeine Grundsatz des 
teien Warenverkehrs gilt. Die speziellen Eigenschaften 
des elektrischen Stroms lassen es jedoch nur eingeschränkt 
zu, Elektrizität wie jedes andere Gut zu behandeln. 
Der lange Weg zur Richtlinie 
Dies ist wohl auch der Grund dafür, dass es nur sehr weni- 
ge Gesetzesmaterien der Kommission gibt, die eine so 
ange und so gegensätzliche Diskussion sowohl innerhalb 
der EU-Gremien als auch in der Industrie und der Öffent 
chkeit ausgelöst haben. Bereits im Jahre 1985 begann 
die Europäische Kommission, Vorschläge für einen Binnen- 
markt im Bereich der Elektrizität zu erarbeiten. Zirka 300 
Vorschläge für Harmonisierungsmassnahmen wurden 1988 
n einem Arbeitsdokument mit ‘dem Titel «Binnenmarkt für 
znergie» aufgelistet. Dabei wurden die bestehenden Hin- 
Jdernisse des Binnenmarktes für Energie festgeschrieben 
und Möglichkeiten zum schrittweisen Abbau aufgezeigt 
Zindeutiges Ziel dieses Arbeitsdokumentes war die Re 
duzierung der Monopole in der Elektrizitätswirtschaft und 
aine Liberalisierung des Marktes für Energie. 
Auf dieser Basis legte die Kommission im Februar 1992 
einen Richtlinienvorschlag vor, der am 1. Januar 1993 in 
X<raft treten sollte. Gegen diesen Vorschlag wurden jedoch 
‚ielfache Bedenken vorgebracht, so dass er letztendlich 
weder für den Rat noch für das Europäische Parlament ak- 
zeptabel war. Der Widerstand richtete sich vor allem ge- 
gen mögliche Beeinträchtigungen der Versorgungssicher 
heit, die Benachteiligung der nicht am Third Party Access 
(TPA) Beteiligten und allgemein gegen den Aufbau eines 
neuen grossen Regulierungsapparates. 
Ein neuverlicher Vorschlag — diesmal mit dem Modell des 
Negotiated Third Party Access (NTPA) — brachte in der Mi- 
nisterratssitzung vom 10. Dezember 1993 ebenfalls keine 
Entscheidung. Hauptgrund für die Verhandlungsschwierig 
keiten waren im wesentlichen die unterschiedlichen Vorstel 
ungen von Frankreich und Deutschland. Setzte sick 
Deutschland (und auch Finnland, Schweden, die Nieder- 
ande und Grossbritannien} für eine rasche Deregulierung 
sowohl grosser als auch mittlerer Unternehmen ein, wollte 
“rankreich diesen Prozess zunächst auf grosse Abnehmer 
beschränken und auch am Versorgungsmonopol der Elec 
ricit& de France {EdF} nichts ändern. 
Zs dauerte noch bis ins Jahr 1996, bis einerseits Paris einer 
Senkung der Schwellenwerte für Grossverbraucher zu- 
stimmte und Bonn im Gegenzug das System des Single-
	        

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