1986: Die Einsprachen werden
von den Behörden zu einem
35seitigen Fragenkatalog zusam-
mengefasst, der dem Konsortium
übergeben wird. Das Konsortium
erarbeitet daraus ein Pflichten-
heft für die Untersuchung der
Umweltverträglichkeit.
1987: Das Pflichtenheft wird
vom Bundesamt für Wasserwirt-
schaft in Bern und von der Fürst-
lichen Regierung in Vaduz geneh-
migt.
1988: Die Untersuchungen be-
ginnen. Die Arbeit gliedert sich
in zwei Hauptgebiete: in die tech-
nische Ertüchtigung des Projekts
auf Grund behördlicher Auflagen
sowie in die Untersuchungen
über dessen Auswirkungen auf
die Umwelt.
1990: Erste Ergebnisse der
Umweltuntersuchungen werden
in die technische Überarbeitung
miteinbezogen.
1991: Das bearbeitete Konzes-
sionsprojekt und der Umweltver-
träglichkeitsbericht werden den
Behörden in Bern, St. Gallen und
Vaduz übergeben.
Bericht über die Umweltverträg-
lichkeit, Eine Zusammenfassung für
die Bewohner des Projekigebiets,
1991, 5. 8
Rheinkraftwerke Schweiz-
Liechtenstein
(pafl) Am Dienstag und Mitt-
woch besuchte Bundesrat Adolf
Ogi das Fürstentum Liechten-
stein. Während des zweitägigen
Aufenthaltes traf er mit Regie-
rungschef Dr. Mario Frick zusam-
men und führte Gespräche mit
Regierungsrätin Dr. Cornelia
Gassner (Ressort Verkehr) und
Regierungsrat Dr. Michael Ritter
(Ressort Wirtschaft). Dabei wur-
de auch das hängige gemeinsame
Konzessionsprojekt für die ge-
planten fünf Kraftwerkstufen ent-
lang der Landesgrenze Schweiz-
Liechtenstein erörtert.
Die Gesprächspartner stimm-
ten überein, dass die Ausführung
des aufgelegten Projekts sowohl
aus schweizerischer wie auch aus
liechtensteinischer Sicht aus
Gründen der geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen kaum reali-
stisch ist. Namentlich im Bereich
des Grundwasserschutzes waren
seitens der Umweltschutzfach-
stellen beider Länder sowie des
Kantons St. Gallen gewichtige
Bedenken vorgebracht worden.
Beide Seiten sind aber nach
wie vor überzeugt, dass die Was-
serkraft der Rheinstrecke im Be-
reich der gemeinsamen Landes-
grenze wenn möglich genutzt
werden sollte. Dazu müsste das
Projekt jedoch so geändert wer-
den, dass es den Anforderungen
der Umweltverträglichkeit besser
Rechnung trägt. Von seiten der
liechtensteinischen Behörden
wurde zudem darauf hingewie-
sen, dass trotz allfälliger weiterer
Projektierungsmassnahmen die
Revitalisierung des Rheins nicht
behindert werden dürfe. Bundes-
rat Ogi wies darauf hin, die Was-
serkraftnutzung als erneuerbare
Energie bewirke keine CO»-
Emissionen. Er legte ausserdem
besonderen Wert darauf, dass die
Zusammenarbeit zur Nutzung
176
der umweltfreundlichen Wasser-
kraft im Sinne von Energie 2000
in Synergie mit dem Hochwasser-
schutz und der Renaturierung
weitergeführt wird.
emitteilung des Presse- und
Informationsamtes des Fürstentums
Liechtenstein vom 6. Juli 1994
Projekt definitiv erledigt
Die Liechtensteinischen Kraft-
werke erhalten gemäss Finanzbe-
schluss des Landtages als Abgel-
tung für die Erstellung eines Um-
weltverträglichkeitsberichtes zum
Projekt Rheinkraftwerke
Schweiz-Liechtenstein einen Bei-
trag von 1 064 836 Franken. Im
August 1987 hat die Regierung
den Liechtensteinischen Kraft-
werken zugesichert, unter Vorbe-
halt der Genehmigung des Land-
tages die Hälfte der zu tragenden
Kosten für die Erstellung des ver-
langten Umweltverträglichkeits-
berichtes zu übernehmen, falls
das Projekt nicht realisiert wird.
Für die Erstellung des Umwelt-
verträglichkeitsberichtes sind ins-
gesamt Kosten von etwa 8,81
Mio. Franken angefallen. Dieser
Betrag wurde unter den drei Mit-
gliedern des Studienkonsortiums
Motor-Columbus, Nordostschwei-
zerische Kraftwerke und Liech-
tensteinische Kraftwerke aufge-
teilt. Die Liechtensteinischen
Kraftwerke haben gegenüber
dem Land einen Anteil von 50
Prozent geltend gemacht.
Liechtensteiner Volksblatt,
19. Dezember 1997