Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) wurde 1861
gegründet und ist von ihrer Rechtsnatur her eine selbständige
Anstalt des öffentlichen Rechts. In Bezug auf ihre Geschäftstä-
tigkeit weist sie Parallelen mit den Schweizer Handelsbanken
auf und bietet ihren Kunden einerseits die Sicherheit einer
Staatsbank und andererseits die Dienstleistungen einer mo-
dernen Universalbank. Im Inlandgeschäft ist sie die führende
Hypothekarbank.
Die Bank in Liechtenstein AG (BIL), gegründet 1920 in
Vaduz, ist ein internationales Finanz-Dienstleistungsunterneh-
men mit Privatbankcharakter. Sie gehórt zur Fürst von Liechten-
stein-Stiftung und ist weltweit auf bedeutenden Finanzplátzen
vertreten. Ihre Partizipationsscheine werden an den schwei-
zerischen und deutschen Bórsen gehandelt. Schwerpunkt
ihrer Tátigkeit ist die Anlageberatung und Vermógensverwal-
tung für private und institutionelle Kunden.
Die Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VPBank)
wurde 1956 gegründet und hat sich seither zu einer eigentli-
chen Publikumsgesellschaft mit breit gestreuten, bórsenkotier-
ten Aktien entwickelt, die sich jedoch mehrheitlich in liechten-
steinischem Besitz befinden. Sie ist in ihrem Umfeld wesentlich
nach der Schweiz orientiert und pflegt als Universalbank alle
Bankgeschäfte mit Schwerpunkt auf Anlageberatung und Ver-
mögensverwaltung.
Liechtenstein - ein Bankplatz, sion Konzessionsbehörde, in Liech- aussetzungen eines internatio-
aber kein Finanzplatz
Im Zuge des in den fünfziger Jahren
einsetzenden wirtschaftlichen Auf-
schwungs mehrten sich bei der liech-
tensteinischen Regierung die Gesu-
che um Neugründungen von Ban-
ken. Es bestanden Strömungen,
Liechtenstein zu einem Finanzzen-
trum im EFTA-Raum zu machen und
ihm eine ähnliche Rolle zuzuwei-
sen, wie sie Luxemburg heute inner-
halb der EG hat.
Die Regierung des Fürstentums Liech-
tenstein indes war zurückhaltend
und liess neben den bestehenden
Banken kein weiteres Bankinstitut
mehr zu. 1960 wurde zudem das
Gesetz über Banken und Sparkas-
sen verabschiedet, das sich im
wesentlichen an die schweizerische
Bankengesetzgebung hält, aber in
einigen Punkten - beispielsweise in
der Konzessionierung - wesentlich
schärfere Bestimmungen kennt. In
der Schweiz ist die Bankenkommis-
tenstein die Regierung, die für ihren
Entscheid zusätzlich der Zustimmung
des Landtags (Parlament) bedarf.
Ausserdem ist die Zulassung an die
Bedingung geknüpft, dass die órtli-
chen und gesamtwirtschaftlichen
Bedürfnisse eine zusätzliche Bank
rechtfertigen. So ist es bis heute zu
keinen Bank-Neugründungen ge-
kommen.
Trotzdem werden immer wieder
Stimmen laut, die Liechtenstein als
Finanzplatz sehen wollen. Zu die-
sem Attribut fehlen aber wichtige
Voraussetzungen: Einmal ist das
Volumen der drei liechtensteinischen
Banken im Vergleich zur Schweiz
äusserst bescheiden und macht
lediglich rund 1,5 Prozent des Bi-
lanztotals aller Schweizer Banken
aus. Zum anderen fehlen in Liech-
tenstein ein internationaler Banken-
apparat, eine eigene Wertpapier-
bàrse und ein eigener Geld- und Ka-
pitalmarkt- alles unabdingbare Vor-
nalen Finanzplatzes.
Liechtenstein ist somit zwar ein
wichtiger überregionaler Bankplatz,
im übrigen aber Teil des Finanzplat-
zes Schweiz.
Gute Zukunftsaussichten
Alle drei liechtensteinischen Ban-
ken haben in den letzten Jahren ihre
Infrastruktur wesentlich ausgebaut,
um ihrer internationalen Kundschaft
einen optimalen Service zu bieten.
Vieles deutet darauf hin, dass sie
ihre Aktivitäten in den nächsten
Jahren vor allem in Richtung An-
lageberatung und Vermögensver-
waltung weiterentwickeln und so
der Bedeutung des Bankplatzes
Liechtenstein in Europa noch mehr
Gewicht geben werden.
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