Volltext: Oel-Destillations-Anlage Sennwald (SG)

schweizerische Kurzzeit-Grenzwert von 0.9 mg (0.3 ppm) S0„/m3 Luft 
zu 75% ausgenutzt. 
Anmerkung: Der verwendete Umrechnungsfaktor 3 ist auf 0°C und 760 
Torr bezogen (SEDE-Gutachten). 
Die Berechtigung der Auslastung von 75% wird durch die Annahme be- 
gründet, dass in der Region Sennwald keine weiteren Industrien er- 
richtet werden (SEDE 5.8). 
FE 
1 
JE 
f 
Die Immissionsberechnung für das liechtensteinische Hoheitsgebiet 
wird als richtig bezeichnet (TUEV S.5). © 
TUEV ist der Ansicht, dass die Immissionserhöhung in der vorgenannten 
Grössenordnung für liechtensteinisches Hoheitsgebiet vermieden werden 
sollte (TUEV S.6)}. 
‚UEV findet Standort der Anlage nicht besonders günstig (TUEV S.6). 
TUEV weist auf die bundesdeutschen Vorschriften hin, die für eine 
Anlage der vorliegenden Art nur eine Immissionserhöhung (Halbstunden- 
wert) von 0.35 mg S02/m3 (0.13 ppm) zulassen (TUEV S$.9). 
TUEV befürchtet unter ungünstigen Witterungsbedingungen eine geruch- 
liche Belästigung durch Kohlenwasserstoffdämpfe für Ruggell 
(TUEV 5.17).
	        

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