Fürstentum
Liechtenstein
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CAP ;
Amt für
Volkswirtschaft _
gliedschaft notwendig. Dabei wurde auch auf die besondere Situation und Klein-
heit Liechtensteins angemessen Rücksicht genommen.
Die Tatsache, dass Liechtenstein bilaterale Verträge mit der Schweiz hat, die die
Übernahme verschiedener schweizerischer Rechtsnormen bedingen und auf der
anderen Seite EWR-Mitglied ist, was die Übernahme des relevanten europäischen
Rechts bedeutet, kann sicherlich als besondere und vielleicht einmalige Lösung
bezeichnet werden. Möglich wurde diese nur dadurch, dass die Unterschiede in
den Normen zwischen der Schweiz und der EU so gross gar nicht sind. Auch die
Schweiz bewegt sich bei ihrer Rechtssetzung weitestgehend auf dem europäischen
Pfad.
Die Einbindung Liechtensteins in die Europäische Integration durch die Mitglied-
schaft im EWR bedeutet Herausforderung und Chance zugleich. Nach offizieller
und meiner persönlichen Ansicht überwiegen die Vorteile aber die Nachteile bei
weitem. In wichtigen Bereichen bleibt weiterhin die Autonomie gewahrt, so etwa
hinsichtlich Steuerhoheit und in Bezug auf wichtige Unternehmensformen
(Stiftung, Anstalt).
Die verschiedenen Wirtschaftszweige und insbesondere der Finanzdienstlei-
stungssektor passen ihre Rechtsgrundlagen den europäischen Vorgaben an. Da-
durch wird Klarheit und Rechtsgleichheit geschaffen. Auf der anderen Seite kön-
nen dennoch verschiedene liechtensteinische Spezifika, die den einzelnen Wirt-
schaftszweigen zum Erfolg verholfen haben, weiterhin beibehalten werden.
Die liechtensteinischen Wirtschaftspolitiker haben-das Glück, sich kaum den Kopf
über Massnahmen zur Krisenbekämpfung zerbrechen zu müssen. Der Wirt-
schaftstandort Liechtenstein ist und bleibt interessant. Dies sind auch die rechten
Worte, um Ihnen zum Schluss meines Vortrags weiterhin Erfolg zu wünschen.
[ch danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für die Beantwortung allfälliger
Fragen gerne zur Verfügung.
3ER DEUT
OL
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