Volltext: Is there anything special about Liechtenstein's national economy?

Fürstentum 
Liechtenstein 
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Amt für 
Volkswirtschaft _ 
man neben der besonderen Gesellschaftsteuer auch die Gewinn- und Lohnsteuern 
sowie sonstigen Abgaben mitrechnet, sicherlich über die Hälfte der Staatseinnah- 
men. Selbstverständlich steht die Rechts- und Wirtschaftsberatung in engen Zu- 
sammenhang mit dem Bankensektor. 
Zwar gibt es hier neben zwei Niederlassungen von ausländischen Banken nur 5 
liechtensteinische Banken, doch weisen diese in ihrer Bilanz total 27 Milliarden 
Franken aus und verwalten insgesamt ein Vermögen in fast doppelter Höhe. 
Im Einklang mit globalen Entwicklungen hat der Bankensektor seit den achtziger 
Jahren eine gewaltige Entwicklung mitgemacht. Die Bilanzsumme etwa hat sich 
in den letzten 10 Jahren ungefähr verdreifacht. 
Die liechtensteinische Regierung hat erkannt, dass es zur Qualitätssicherung des 
Finanzplatzes auch einer Modernisierung der Rechtsgrundlagen bedarf. 1993 trat 
ein neues Bankengesetz in Kraft, mit dem auch die Bankenaufsicht einer selb- 
ständigen Dienststelle zugeordnet wurde. Gleichzeitig wurde die liechtensteini- 
sche Landesbank als Staatsbank teilprivatisiert und in ihrer Organisation auf eine 
neue Grundlage gestellt. 
Weitere Gesetzesrevisionen wurden mit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens 
notwendig: Geldwäscherei und Insidergeschäfte werden im Strafgesetzbuch ver- 
ankert. Für die im Finanzdienstleistungssektor Tätigen wurde kürzlich ein Sorg- 
faltspflichtgesetz in Ersetzung der bisherigen Sorgfaltspflichtvereinbarung in 
Kraft gesetzt. In Ausarbeitung sind neue Bestimmungen über die Rechnungsle- 
gung im allgemeinen und bei den Banken im besonderen. 
Ein neues Gesetz über Investmentunternehmen (Kapitalanlagegesellschaften, An- 
lagefonds) könnte diesem bei uns bisher vernachlässigten Zweig der Vermö- 
gensanlage einigen Auftrieb geben. Neu in Kraft gesetzt auf Jahresanfang 1996 
wurde auch ein Versicherungsaufsichtsgesetz. Abgesehen von der Anpassung an 
das europäische Recht wurde mit dieser Rechtssetzung auch bezweckt, diesen 
bisher ebenfalls wenig bedeutenden Zweig im Finanzdienstleistungssektor interes- 
BER DEC 
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