Volltext: Is there anything special about Liechtenstein's national economy?

— Fürstentum 
Liechtenstein 
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LS 
Amt für - 
Volkswirtschaft 
oder in den USA auf 70 % aller Beschäftigten angehoben hat. In Liechtenstein 
liegt der Anteil des Dienstleistungssektors gerade bei 50 Prozent. 
Wie gross ist dor Siaatsanteil in ticéhtension 
Relativ klein ist im übrigen der staatliche Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Genaue 
statistische Angaben haben wir zwar nicht - solche Dinge würden den Staatsanteil 
eben erhöhen - doch kann in grober Schátzung angenommen werden, dass diese 
Quote bei 25 % liegt. Der liechtensteinische Staat lebt nicht vom Verkauf von 
Briefmarken oder Einnahmen aus dem Tourismus, sondern in erster Linie von den 
Steuereinnahmen aus dem Finanzdienstleistungssektor. 
Ein interessantes Detail mag sein, dass die Zinserträge aus dem staatlichen Ver- 
mögen 8 % der gesamten Einnahmen ausmachen. Zinsaufwendungen sind auf der 
anderen Seite praktisch nicht zu finden. Mit anderen Worten erwirtschaftet der 
liechtensteinische Staat Überschüsse und kann diese ertragsbringend anlegen. Das 
Wort Staatsdefizit ist unbekannt und nur schon sein Erscheinen am Horizont 
würde wohl eine Staatskrise auslósen. 
Die Steuereinnahmen sind nicht deshalb hoch, weil die Steuersätze hoch liegen, 
sondern im Gegenteil. Niedrige Steuersätze sind ein wesentlicher, wenn auch 
nicht der einzige Standortvorteil. Sie tragen dazu bei, dass unternehmerische Lei- 
stung honoriert wird. So summieren sich im einzelnen relativ geringe und darum 
akzeptable Steuerleistungen zu einem respektablen Gesamtergebnis. 
Zugegebenermassen sieht selbstverständlich auch die Ausgabenseite des liechten- 
steinischen Staates anders aus als bei grösseren Ländern, da aufgrund der Klein- 
heit des Apparates verschiedene Aufgaben gar nicht angeboten werden können. 
Beispielsweise gibt es keine staatliche Universität und genausowenig Spitäler für 
alle medizinischen Spezialleistungen. Dafür müssen die Liechtensteiner ins Aus- 
land gehen. 
Der Zugang zu ausländischen Universitäten und Spitälern wird gewährleistet über 
bilaterale Abkommen mit den einzelnen Nachbarstaaten. Die Inanspruchnahme 
der Leistung ist nicht gratis, sondern in den erwähnten Verträgen sind angemes- 
sene Beitragsleistungen liechtensteinischerseits vorgesehen. Die Verbuchung in 
BFF 
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