4 2 eque 0
Fürstentum (Ms A Amt für
Liechtenstein "S: Volkswirtschaft — ze
oder in den USA auf 70 % aller Beschäftigten angehoben hat. In Liechtenstein
liegt der Anteil des Dienstleistungssektors gerade bei 50 Prozent.
Wie gross bt der Siaasanteilin Liechtenstein. es à
Relativ klein ist im übrigen der staatliche Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Genaue
statistische Angaben haben wir zwar nicht - solche Dinge würden den Staatsanteil
eben erhóhen - doch kann in grober Schátzung angenommen werden, dass diese
Quote bei 25 96 liegt. Der liechtensteinische Staat lebt nicht vom Verkauf von
Briefmarken oder Einnahmen aus dem Tourismus, sondern in erster Linie von den
Steuereinnahmen aus dem Finanzdienstleistungssektor.
Ein interessantes Detail mag sein, dass die Zinsertráge aus dem staatlichen Ver-
mögen 8 % der gesamten Einnahmen ausmachen. Zinsaufwendungen sind auf der
anderen Seite praktisch nicht zu finden. Mit anderen Worten erwirtschaftet der
liechtensteinische Staat Überschüsse und kann diese ertragsbringend anlegen. Das
Wort Staatsdefizit ist unbekannt und nur schon sein Erscheinen am Horizont
würde wohl eine Staatskrise auslósen.
Die Steuereinnahmen sind nicht deshalb hoch, weil die Steuersátze hoch liegen,
sondern im Gegenteil Niedrige Steuersátze sind ein wesentlicher, wenn auch
nicht der einzige Standortvorteil. Sie tragen dazu bei, dass unternehmerische Lei-
stung honoriert wird. So summieren sich im einzelnen relativ geringe und darum
akzeptable Steuerleistungen zu einem respektablen Gesamtergebnis.
Zugegebenermassen sieht selbstverstándlich auch die Ausgabenseite des liechten-
steinischen Staates anders aus als bei grósseren Làndern, da aufgrund der Klein-
heit des Apparates verschiedene Aufgaben gar nicht angeboten werden kónnen.
Beispielsweise gibt es keine staatliche Universität und genausowenig Spitäler für
alle medizinischen Spezialleistungen. Dafür müssen die Liechtensteiner ins Aus-
land gehen.
Der Zugang zu ausländischen Universitäten und Spitälern wird gewährleistet über
bilaterale Abkommen mit den einzelnen Nachbarstaaten. Die Inanspruchnahme
der Leistung ist nicht gratis, sondern in den erwähnten Verträgen sind angemes-
sene Beitragsleistungen liechtensteinischerseits vorgesehen. Die Verbuchung in
BER DEUT
3/12