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Welches sind nun die Möglichkeiten Liechten-
steins?
Die Möglichkeiten unseres Landes können in-
folge der Kleinheit nur sehr begrenzt bleiben.
Diese Möglichkeiten sind denn auch bereits im
Zweck der Stiftung «Liechtensteinischer Ent-
wicklungsdienst» umschrieben worden, nämlich
Pflege der Zusammenarbeit mit Entwicklungs-
ländern durch: a) Gewährung von Beiträgen
verschiedenster Art an Organisationen der Ent-
wicklungshilfe; b} Unterstützung der Missions-
tätigkeit; c) Verwirklichung von Aktionspro-
grammen und Basisprojekten; d) Gewährung
von Stipendien für Studien und Arbeitsaufent-
halte; e) Ausbildung und Entsendung von Ent-
wicklungshelfern; f) andere direkte und indi-
rekte Aktionen.
Andere Arten von Entwicklungshilfe können
in Liechtenstein wohl kaum in Frage kommen.
Es lohnt sich zudem nicht, im Lande einen eige-
nen kostspieligen Verwaltungsapparat aufzu-
bauen. Liechtenstein sollte lediglich noch ver-
suchen, die bisherigen Aktionen zu koordinie-
ren. Im Lande selbst wäre dies möglich, zusam-
men mit anderen Verbänden, wie zum Beispiel
mit dem Roten Kreuz, mit den Missionen, mit
den Jugendverbänden und anderen mehr. Im
Auslande wäre eine Koordination wohl mit der
Schweiz am zweckmässigsten und sinnvollsten.
Die Schweiz, die in der Welt geographisch, po-
litisch und wirtschaftlich nur einen unbedeuten-
den Platz einnimmt, hat, trotz ihren bescheide-
nen Mitteln, in der internationalen Entwick-
Jlungshilfe viel erreicht. Ihr Beispiel kann in der
Welt in jeder Hinsicht als erstrebenswert hin-
gestellt werden. Trotz der Kleinheit hat die
Schweiz gegenüber den anderen und grossen
Nationen unbedingt einen Vorteil: Auf Grund
der politisch neutralen Stellung, unbelastet von
Kolonialtradition, Demokratie mit stabilen Ver-
hältnissen, Ruf für Qualitätsarbeit, geniesst die
Schweiz in den Entwicklungsländern einen aus-
gezeichneten Ruf. So hat erst kürzlich der Prä-
sident von Ruanda den Wunsch geäussert von
einem schweizerischen Diplomaten beraten zu
sein, worauf ihm vom Eidgenössischen Politi-
schen Departement ein persönlicher Berater zur
Verfügung gestellt worden ist. Die Schweiz ist
denn auch bemüht, den vorhandenen Goodwill
in den Entwicklungsländern auszunützen und
versucht auch schweizerisches Gedankengut in
diese Länder zu tragen, um dort «Fuss» zu fas-
sen. Unbedingt erwähnenswert ist die schwei-
zerische Export-Risiko-Garantie, die schon seit
32 Jahren besteht und wodurch der Bund im
Interesse der Schaffung und Erhaltung von Ar-
beitsgelegenheiten und der Förderung des Aus-
senhandels die Uebernahme von Exportaufträ-
gen durch Gewährung einer Garantie erleich-