und Stellungnahme im Lande betreffend Ent-
wicklungshilfe zu erforschen.
Dieser Kontaktnahme entsprangen folgende
Erkenntnisse:
.. Liechtenstein sollte vermehrt Entwicklungs-
hilfe leisten:
2. Die Oeffentlichkeit ist der Entwicklungshilfe
gegenüber skeptisch eingestellt, wegen der
vielen Misserfolge und schlechten Erfahrun-
gen;
Die Aussendung einer liechtenst. Gruppe von
Freiwilligen (Friedenscorps) wird infolge der
erkannten grossen Schwierigkeiten nicht als
primäre und einzige Form der Entwicklungs-
hilfe Liechtensteins bezeichnet;
Für die gesamte liechtensteinische Entwick-
lungshilfe, staatliche wie private, soll ein
einziger und gemeinsamer juristischer Trä-
ger geschaffen werden;
Für den Beginn erscheint es gegeben, direkte
Aktionen nicht in entfernteren Ländern, son-
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dern in Ländern wie etwa Griechenland und
Türkei durchzuführen;
Staat und Öffentlichkeit (Wirtschaft, Jugend-
verbände etc.) sollen in diesen Belangen eng
zusammenarbeiten;
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Die Missionshilfe des Staates bleibt nach wie
vor ein wichtiger Bestandteil der Entwick-
lungshilfe,
Die Fürstliche Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 4. Januar 1965 auf Vorschlag der Kommis-
sion beschlossen, zusammen mit dem Verein
«Welt + Heimat», eine private Stiftung «Liech-
tensteinischer Entwicklungsdienst» zu errichten.
Zur Errichtung der Stiftung widmete das Land
den Betrag von sfr 49 000.— und der Verein
sfr 1000.—. Das Stiftungsvermögen von derzeit
50 000.— sfr kann jederzeit durch öffentliche
oder private Zuwendungen unbegrenzt erhöht
werden. Die Gründung dieser Stiftung erfolgte
am 23. März 1965, im Sinne des Personen- und
Gesellschaftsrechtes. Es handelt sich also um
eine private Institution mit öffentlicher Mehr-
heitsbeteiligung.
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