Volltext: Wir und die internationale Entwicklungshilfe

und Stellungnahme im Lande betreffend Ent- 
wicklungshilfe zu erforschen. 
Dieser Kontaktnahme entsprangen folgende 
Erkenntnisse: 
.. Liechtenstein sollte vermehrt Entwicklungs- 
hilfe leisten: 
2. Die Oeffentlichkeit ist der Entwicklungshilfe 
gegenüber skeptisch eingestellt, wegen der 
vielen Misserfolge und schlechten Erfahrun- 
gen; 
Die Aussendung einer liechtenst. Gruppe von 
Freiwilligen (Friedenscorps) wird infolge der 
erkannten grossen Schwierigkeiten nicht als 
primäre und einzige Form der Entwicklungs- 
hilfe Liechtensteins bezeichnet; 
Für die gesamte liechtensteinische Entwick- 
lungshilfe, staatliche wie private, soll ein 
einziger und gemeinsamer juristischer Trä- 
ger geschaffen werden; 
Für den Beginn erscheint es gegeben, direkte 
Aktionen nicht in entfernteren Ländern, son- 
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dern in Ländern wie etwa Griechenland und 
Türkei durchzuführen; 
Staat und Öffentlichkeit (Wirtschaft, Jugend- 
verbände etc.) sollen in diesen Belangen eng 
zusammenarbeiten; 
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Die Missionshilfe des Staates bleibt nach wie 
vor ein wichtiger Bestandteil der Entwick- 
lungshilfe, 
Die Fürstliche Regierung hat in ihrer Sitzung 
vom 4. Januar 1965 auf Vorschlag der Kommis- 
sion beschlossen, zusammen mit dem Verein 
«Welt + Heimat», eine private Stiftung «Liech- 
tensteinischer Entwicklungsdienst» zu errichten. 
Zur Errichtung der Stiftung widmete das Land 
den Betrag von sfr 49 000.— und der Verein 
sfr 1000.—. Das Stiftungsvermögen von derzeit 
50 000.— sfr kann jederzeit durch öffentliche 
oder private Zuwendungen unbegrenzt erhöht 
werden. Die Gründung dieser Stiftung erfolgte 
am 23. März 1965, im Sinne des Personen- und 
Gesellschaftsrechtes. Es handelt sich also um 
eine private Institution mit öffentlicher Mehr- 
heitsbeteiligung. 
IN
	        

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