Volltext: Wir und die internationale Entwicklungshilfe

Il. Der Beitrag Liechtensteins an der internationalen Entwicklungshilfe — 
Versuch einer Standorts-Bestimmung 
Am 30. November 1963, anlässlich der ersten 
Jungbürgerfeier in Vaduz, hat unser Regie- 
rungschef Dr. Gerard Batliner folgenden Leitge- 
danken geprägt: «Wir Liechtensteiner können 
nicht tun, als ob uns die Welt nichts anginge. 
Wir haften solidarisch für die Not. Das Gesetz 
der Nächstenliebe gilt nicht nur unter den ein- 
zelnen Menschen, es gilt ebenso für die Völ- 
ker!» 
Folge davon war die Konstituierung einer 
Studien-Kommission zur Schaffung eines liech- 
tensteinischen Entwicklungsdienstes. Am 16. 12. 
1964 unterbreitete diese Kommission der Hohen 
Fürstlichen Regierung ihren Tätigkeitsbericht, 
iem wir unter anderem entnehmen können: 
Grundsätzlich besteht heute auch in Liech- 
tenstein wohl kein Zweifel mehr, dass Liechten- 
stein Entwicklungshilfe leisten muss. Auch der 
kleinste Staat kann heute bei diesem weltwei- 
ten Werk der Zusammenarbeit mit den Ent- 
wicklungsländern nicht beiseitestehen. Liech- 
tenstein ist gewiss ein sehr kleines, aber wohl- 
habendes, reiches und neutrales Land, das sich 
der Pflicht, anderen ärmeren und unterentwik- 
kelten Ländern nach Kräften zu helfen, nicht 
entziehen kann. Die Kontinente sind sich heute 
durch technische, strategische und wirtschaft- 
liche Mittel so nahe gerückt, dass nur Partner- 
schaft und Solidarität die sich stellenden Pro- 
bleme des Lebens und Ueberlebens zu lösen 
vermögen. Wenn ganze Nationen weiterhin 
menschenunwürdig und unterentwickelt leben, 
geht dies auch Liechtenstein an, und zwar nicht 
nur aus ganz selbstverständlicher christlicher 
Nächstenliebe und Verantwortung, sondern aus 
sehr nüchternen, politischen und wirtschaft- 
lichen Ueberlegungen heraus. Es geht nicht an, 
dass Liechtenstein nur von der Hochkonjunk- 
tur profitiert. Das Fürstentum kennt keine über- 
mässigen Steuerlasten und überhaupt keine mi- 
litärischen Auslagen und Belastungen für die 
nationale Selbstverteidigung. Um so mehr er- 
scheint es angebracht, dass auch das kleine 
Liechtenstein einen Beitrag an die internatio- 
nalen Probleme leistet. Jeder liechtensteinische 
Beitrag an die Entwicklungshilfe dient auch der 
Stärkung der liechtensteinischen Souveränität. 
Mitglieder der Kommission wandten sich in 
Form von Kurzreferaten an verschiedene Orga- 
nisationen in Liechtenstein um die Stimmung
	        

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