Der Ordnung der Landesfinanzen ist ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Sie Ist durch Erschliessung neuer Einnahmequellen und Schaffung gerechter
Steuergesetze zu sichern.
'0.) Im Interesse der arbeitenden Bevölkerung ist auf die Schaffung von Ar-
deitsgelegenheit im Lande kräftig Bedacht zu nehmen. Nach Zulass der Verhält-
ıisse und der finanziellen Mittel des Landes ist möglichst bald die Einführung
der Kranken-, Unfall- und Altersversicherung in die Wege zu leiten.
ıl./ Ich bestelle den Hofrat Dr. Josef Peer provisorisch auf die Dauer von sechs
Monaten zum Leiter der Regierungsgeschäfte mit den Rechten und den Vor-
zügen eines Regierungschefs und betraue ihn vornehmlich mit der Aufgabe, die
ad |. umschriebene Verfassungsrevision, die gesetzliche Ordnung des Geld-
wesens und des Landeshaushaltes durchzuführen.
Die Abschliessung der Zoll- und Handelsverträge mit einem Nachbarstaate ist
aus den, dem Dr. Peer zugedachten Aufgaben auszuscheiden und es sind die
diesbezüglich bereits eingeleiteten Verhandlungen mit dem Nachbarstaates
durch den Geschäftsträger Legationsrat Dr. Beck weiterzuführen.
ch genehmige auch die Heranziehung eines katholischen Schweizerfachmannes
zur beratenden Mitarbeit bei Einführung von Einrichtungen, die in der Schweiz
gesetzlich geregelt sind und sich dort praktisch bewährt haben.
Ill./ Ich erwarte, dass nunmehr auf Grund dieser Meiner Entschliessungen die
oolitischen Parteien im Lande einmütig dem geplanten Reformwerke zum Wohl
jes Landes ihre Mitarbeit widmen werden.
Yaduz. am 11. September 1920
Johann m/p
Für die Richtigkeit:
Kabinettskanzlei des regierenden
Fürsten von Liechtenstein.
Dr. Martin.