Volltext: Die Schlossabmachungen vom September 1920

EINLEITUNG 
Am 4. November 1922, rund zwei Jahre nach ihrem Abschluss, veröffentlichten 
die «Oberrheinischen Nachrichten» einen kleinen Teil der sogenannten Schlossab- 
nachungen, auch Schluss- oder Septemberabmachungen oder Schloss-Protokol| 
Jenannt. Diese Bezeichnungen weisen darauf hin, dass die vorausgegangen Ver- 
ıandlungen im September 1920 im Absteigequartier des Schlosses Vaduz geführt 
yurden und erfolgreich abgeschlossen werden konnten. 
Die politisch weitreichenden Vereinbarungen, die vom Abgeordneten und späteren 
Regierungschef Prof. Gustav Schädler protokolliert wurden, hatten die Vertreter 
jer Christlich-sozialen Volkspartei den Abgesandten des Landesfürsten abge- 
ungen. Delegierte des Fürsten waren der nachmalige Landesverweser Dr. Josef 
7eer sowie Kabinettsdirektor Josef Martin. Die Verhandlungsergebnisse fanden 
jas Einverständnis von Fürst Johann Il. von Liechtenstein. Auf der Seite der Volks- 
Jartei hatten die Triesenberger Dr. Wilhelm Beck und Prof. Gustav Schädler so- 
wie der Volkspartei-Obmann Anton Walser-Kirchthaler aus Vaduz verhandelt. Die 
Schlossabmachungen sind eine wesentliche Grundlage der Verfassung des Für- 
stentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921. 
Das Schloss-Protokoall, eine umfangreiche Dokumentensammlung, ist für die wis- 
zenschaftliche Forschung bisher nicht greifbar gewesen. Mit der vorliegenden 
=dition ändert sich das. Im vergangenen Jahr, 75 Jahre nach ihrem Abschluss, sind 
die Schlossabmachungen aus dem Privatbesitz Dr. Mario Schädlers dem Archiv der 
Vaterländischen Union übergeben worden. Die Vaterländische Union ist als politi- 
sche Partei die Nachfolgeorganisation der Christlich-sozialen Volkspartei, nachdem 
am 30. Dezember 1935 die Delegierten der basisstarken, traditionsreichen Volks- 
partei und des jungen, am 1. Oktober 1933 gegründeten Liechtensteiner Heimat- 
dienstes den Zusammenschluss zur Vaterländischen Union beschlossen hatten.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.