Volltext: Die Schlossabmachungen vom September 1920

1971 
Im Februar 1975 wird die «Liech- 
tensteinische Stiftung für das Al- 
ter» gegründet. Zu sehen (v. 1.): 
Dr. Ivo Beck, Stiftungspräsiden- 
tin Fürstin Gina, Andreas Vogt, 
Walter Kranz, Alt-Regierungschef 
Alexander Frick. 
Historische Publikationen 
'917 veröffentlichte Wilhelm Beck verschiedene Arbeiten zu Themen der liech- 
tensteinischen Geschichte. Im Jahrbuch des Historischen Vereins für das Für- 
stentum Liechtenstein, dessen Mitglied Beck war, publizierte er eine rechts- 
historische Studie zum «Ehelichen Güterrecht und Ehegattenerbrecht nach un- 
seren Rechtsquellen». Darin untersuchte er die Thematik bis zum Jahr 1809. 
zingehend zur Sprache kommt dabei der Landsbrauch, das anfangs des 16. 
Jahrhunderts aufgeschriebene Gewohnheitsrecht, nach dessen Bestimmungen 
wichtige Teile des Rechtslebens seit dem Spätmittelalter geregelt wurden. Der 
Landsbrauch wurde in Liechtenstein 1809 definitiv abgeschafft und ersetzt — 
wobei das im neuen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelte eheliche 
Güterrecht die Gatten laut Beck schlechter stellte als bis dahin der Landsbrauch. 
Weitere Studien veröffentlichte Wilhelm Beck in den «Oberrheinischen Nach- 
-ichten», deren Gründer er ist. Seine bevorzugten Themen waren die ehe- 
naligen staatlichen Verhältnisse und die Grundgesetze. Beck beschäftigte sich 
nit der «Landesverfassungsgeschichte», später mit dem «Landammann-Amt» 
Der Landammann wurde sowohl in der Herrschaft Schellenberg als auch in der 
Grafschaft Vaduz alle zwei Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung (damals 
ı1ur Männer) gewählt. Es ist nicht verwunderlich, dass bei der Debatte um die 
Ersetzung des Amtes eines Landesverwesers durch einen liechtensteinischen 
Zegierungschef auch der Name «Landammann» in die Diskussion kam. Eine 
weitere Artikelserie befasste sich mit der Frage der Entstehung der Land- 
schaften. 
Das Liechtensteinische Urkundenbuch 
Anlässlich der Beratung des Landesvoranschlages für 1934 machte Beck im 
Landtag die Anregung, einen Kredit für die Veröffentlichung wichtiger, unser Land 
betreffender alter Akten zu bewilligen. Der Verein beschloss auf Einladung der
	        

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