Volltext: Die Schlossabmachungen vom September 1920

1949 
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‘| } völkerung 
Vu Liechten- 
Y MV steins: 13420. 
Die Landtags- 
wahlen bringen keine 
Sitzveränderungen im Parlament. 
Die Vaterländische Union erzielt 
47% der Stimmen (6.2.). 
In der Schweiz wird im Juli 
das längst fällige Sozialwerk 
der Alters- und Hinterlassenen- 
versicherung (AHV) 
angenommen. Die Regierung 
lässt erneut ein Gutachten über 
die Schaffung einer AHV 
für Liechtenstein ausarbeiten. 
Eine Alters- und Hinterlassenen- 
versicherung war ein altes 
Postulat der Volkspartei, dessen 
Realisierung sie schon im 
Partei- und Arbeitsprogramm 
vom Januar 1919 ausdrücklich 
gefordert hatte. 
Die Stimmbürger lehnen eine 
neue Gewerbeordnung ab 
(12.6.). 
Balzers erhält eine finanzielle 
Entschädigung für die Grenz- 
revision beim Ellhorn (17.6.). 
Der Liechtensteiner Alpenverein 
tritt in die Nachfolge der 
liechtensteinischen Sektion des 
Deutschen und Österreichischen 
Alpenvereins (27.10.). 
Fürstin Gina von Liechtenstein 
{1921—-1989) war eine kontakt- 
freudige und volksverbundene 
Persönlichkeit, die wesentlich 
zum Ansehen des Fürstenhauses 
in der Öffentlichkeit beitrug (l.). 
Die Ereignisse vom 7. November 1918 hatten gezeigt, dass in weiten Teilen der 
Bevölkerung das Bedürfnis nach grundsätzlichen Veränderungen im politischen 
Bereich ausgeprägt vorhanden war. 
3ereits im sogenannten Neun-Punkte-Programm vom 9. Dezember 1918, an 
dessen Ausarbeitung die Volkspartei massgebend beteiligt gewesen war, zeigten 
sich die Schwerpunkte der geforderten Erneuerungen. Als Kernpunkte dieses 
Programms sind zu nennen: 
- Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit dem Landtag ernannt. 
— Für das Amt des Landesverwesers kommen in erster Linie hiefür geeignete 
Liechtensteiner in Betracht. 
Der Landtag soll berechtigt sein, beim Landesfürsten die Enthebung eines Mit- 
gliedes der Regierung zu beantragen. 
- Die drei fürstlichen Abgeordneten sollen nicht mehr vom Fürsten allein er- 
nannt, sondern durch kollegialen Beschluss der Regierung diesem vor- 
geschlagen werden. 
— Sämtliche politischen und gerichtlichen Institutionen mit Ausnahme des Ober- 
sten Gerichtshofes sollen in das Land verlegt werden.
	        

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