ten, Äcker und Weinberge gegen Entwendung oder
sonstige Beschädigung sowie die Verfolgung, Pfän-
dung und Anzeige der Beschädiger obliegt”.*%
Aktenkundig ist die Anstellung des vom Gemeinde-
rat zum Feldhirten bestimmten Ignaz Buschauer.
“Um seinem Dienste mehr Werth beyzulegen”,
ersuchte Vorsteher Alois Rheinberger die Regierung,
Buschauer “baldmöglichst beeiden zu wollen”. Dem
Gesuch wurde umgehend entsprochen.”
Später suchte die Gemeindevorstehung nicht nur
um Vereidigung des jeweiligen Feld- oder Trauben-
wächters an, sondern erbat sich auch die Bewilligung,
dass dieser eine Schusswaffe tragen und Schreck-
schüsse abgeben dürfe.?0%
Die Trauben- und Feldhirten wurden von Jahr zu
fahr jeweils im Spätsommer, zu Beginn der Reifezeit
neu bestellt. Ihr Dienst dauerte bis zum Schluss deı
Weinlese. Die Flurwacht erstreckte sich offensichtlich
nicht über das ganze Gemeindegebiet. Im Jahr 1901
nämlich führten die Brüder Reinold und Julius Seger
Klage “wegen Nichtbewachung ihrer Weinberge” in
der Spania. Die Regierung stellte sodann fest, dass
den “für den zusammenhängenden Complex deı
übrigen Weinberge bestellten Traubenhütern” die
Bewachung der in exponierter Lage befindlicher.
Weingärten der Beschwerdeführer nicht zugemutet
werden könne. Die Gebrüder Seger seien allerdings
auch von den Bewachungskosten befreit.
Festlegung der Weinlesetermine
Streng geregelt war die Festlegung des Beginns der
allgemeinen Weinlese. Wir haben darüber bereits
einiges berichtet. Es sei hier lediglich noch auszugs-
weise die Regierungsverordnung aus dem Jahr 1871
zitiert, nach der sich die sogenannte Traubenschau
im wesentlichen bis zum heutigen Tag richtet: “In
jeder Gemeinde, wo sich Rebhalden befinden, ist von
den Weingartenbesitzern alljährlich im Monat August
eine Kommission aus 3 — 5 Mitgliedern zu wählen,
welche unter dem Vorsitze des Ortsvorstehers den
Zeitpunkt des Beginnes der allgemeinen Weinlese zu
bestimmen hat.”309 Die Kommission wurde schon
einige Jahre später auf Anweisung der Regierung
nicht mehr von den Weinbergbesitzern, sondern vom
Gemeinderat gewählt.3!! Diese Kompetenz steht dem
Gemeinderat noch heute zu. Eigenmächtiges oder
vorzeitiges Wimmeln wurde nicht geduldet und von
der Gemeinde gebüsst.
Die Rebflächen in Vaduz
Es ist nicht möglich, sich ein genaues Bild über das
Ausmass der Vaduzer Rebflächen in früherer Zeit zu
machen. Historische Quellen belegen Weinbau in
spätmittelalterlicher Zeit auf all den heute bekannten
Rebflächen. Um 1600 dürfte der Weinbau auch in
Vaduz seine grösste Ausdehnung erreicht haben.*'*
Ein Indiz für Rebbau ausserhalb der heutigen Wein-
berglagen liefert nicht nur der bereits erwähnte
Weingarten an der Parahalda, sondern auch das im
Brandisischen Urbar angeführte “gewesste Wein-
gärtle” an der Halde südlich des früheren Schloss
weihers.31$
Rebbesitz der Vaduzer Haushaltungen
Erste verlässliche Angaben über Umfang und Ver-
teilung der Rebflächen in Vaduz lassen sich aus den
1808 erstellten sogenannten “Steuerfassionen” zie-
hen.314 Damals zählte Vaduz 131 Hausnummern und
160 Haushaltungen. 113 Haushaltungen verfügten
über Rebbesitz mit einer Gesamtfläche von rund
32’000 Klaftern. Dabei sind die steuerfreien Wein-
gärten der Landesherrschaft (ca. 10’000 Klafter) und
der beiden Hofkaplaneien nicht mitgerechnet. Wir
können demnach 1808 die Rebfläche in Vaduz auf
höchstens 45’000 Klafter schätzen. An Rebfluren wer-
den aufgeführt: in der Klaus, auf dem Wasen, in den
Egerten, in Raditsch, im Stöckler, in Marin, in der Bünt,
im Altenbach, im Balle, im Oberdorf, im Fittler, Kreuzbünt,
im Quader, der Bachmann, unterm Jäger, im Einfang, bei
den Steinmäuern, der Winkel und der Thanner.
Der Rebbesitz war eigentumsmässig breit gestreut.
Allerdings verfügten die meisten Haushaltungen nur