Volltext: Vaduzer Wein

ten, Äcker und Weinberge gegen Entwendung oder 
sonstige Beschädigung sowie die Verfolgung, Pfän- 
dung und Anzeige der Beschädiger obliegt”.*% 
Aktenkundig ist die Anstellung des vom Gemeinde- 
rat zum Feldhirten bestimmten Ignaz Buschauer. 
“Um seinem Dienste mehr Werth beyzulegen”, 
ersuchte Vorsteher Alois Rheinberger die Regierung, 
Buschauer “baldmöglichst beeiden zu wollen”. Dem 
Gesuch wurde umgehend entsprochen.” 
Später suchte die Gemeindevorstehung nicht nur 
um Vereidigung des jeweiligen Feld- oder Trauben- 
wächters an, sondern erbat sich auch die Bewilligung, 
dass dieser eine Schusswaffe tragen und Schreck- 
schüsse abgeben dürfe.?0% 
Die Trauben- und Feldhirten wurden von Jahr zu 
fahr jeweils im Spätsommer, zu Beginn der Reifezeit 
neu bestellt. Ihr Dienst dauerte bis zum Schluss deı 
Weinlese. Die Flurwacht erstreckte sich offensichtlich 
nicht über das ganze Gemeindegebiet. Im Jahr 1901 
nämlich führten die Brüder Reinold und Julius Seger 
Klage “wegen Nichtbewachung ihrer Weinberge” in 
der Spania. Die Regierung stellte sodann fest, dass 
den “für den zusammenhängenden Complex deı 
übrigen Weinberge bestellten Traubenhütern” die 
Bewachung der in exponierter Lage befindlicher. 
Weingärten der Beschwerdeführer nicht zugemutet 
werden könne. Die Gebrüder Seger seien allerdings 
auch von den Bewachungskosten befreit. 
Festlegung der Weinlesetermine 
Streng geregelt war die Festlegung des Beginns der 
allgemeinen Weinlese. Wir haben darüber bereits 
einiges berichtet. Es sei hier lediglich noch auszugs- 
weise die Regierungsverordnung aus dem Jahr 1871 
zitiert, nach der sich die sogenannte Traubenschau 
im wesentlichen bis zum heutigen Tag richtet: “In 
jeder Gemeinde, wo sich Rebhalden befinden, ist von 
den Weingartenbesitzern alljährlich im Monat August 
eine Kommission aus 3 — 5 Mitgliedern zu wählen, 
welche unter dem Vorsitze des Ortsvorstehers den 
Zeitpunkt des Beginnes der allgemeinen Weinlese zu 
bestimmen hat.”309 Die Kommission wurde schon 
einige Jahre später auf Anweisung der Regierung 
nicht mehr von den Weinbergbesitzern, sondern vom 
Gemeinderat gewählt.3!! Diese Kompetenz steht dem 
Gemeinderat noch heute zu. Eigenmächtiges oder 
vorzeitiges Wimmeln wurde nicht geduldet und von 
der Gemeinde gebüsst. 
Die Rebflächen in Vaduz 
Es ist nicht möglich, sich ein genaues Bild über das 
Ausmass der Vaduzer Rebflächen in früherer Zeit zu 
machen. Historische Quellen belegen Weinbau in 
spätmittelalterlicher Zeit auf all den heute bekannten 
Rebflächen. Um 1600 dürfte der Weinbau auch in 
Vaduz seine grösste Ausdehnung erreicht haben.*'* 
Ein Indiz für Rebbau ausserhalb der heutigen Wein- 
berglagen liefert nicht nur der bereits erwähnte 
Weingarten an der Parahalda, sondern auch das im 
Brandisischen Urbar angeführte “gewesste Wein- 
gärtle” an der Halde südlich des früheren Schloss 
weihers.31$ 
Rebbesitz der Vaduzer Haushaltungen 
Erste verlässliche Angaben über Umfang und Ver- 
teilung der Rebflächen in Vaduz lassen sich aus den 
1808 erstellten sogenannten “Steuerfassionen” zie- 
hen.314 Damals zählte Vaduz 131 Hausnummern und 
160 Haushaltungen. 113 Haushaltungen verfügten 
über Rebbesitz mit einer Gesamtfläche von rund 
32’000 Klaftern. Dabei sind die steuerfreien Wein- 
gärten der Landesherrschaft (ca. 10’000 Klafter) und 
der beiden Hofkaplaneien nicht mitgerechnet. Wir 
können demnach 1808 die Rebfläche in Vaduz auf 
höchstens 45’000 Klafter schätzen. An Rebfluren wer- 
den aufgeführt: in der Klaus, auf dem Wasen, in den 
Egerten, in Raditsch, im Stöckler, in Marin, in der Bünt, 
im Altenbach, im Balle, im Oberdorf, im Fittler, Kreuzbünt, 
im Quader, der Bachmann, unterm Jäger, im Einfang, bei 
den Steinmäuern, der Winkel und der Thanner. 
Der Rebbesitz war eigentumsmässig breit gestreut. 
Allerdings verfügten die meisten Haushaltungen nur
	        

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