Volltext: Vaduzer Wein

Einen besonderen Erfolg für die Winzergenossen- 
schaft Vaduz bedeutete die Beteiligung an der schwei- 
zerischen Landesausstellung 1939 in Zürich.?® 
Das erste liechtensteinische Winzerfest 
Bedeutende Propaganda für den Vaduzer Wein und 
für den Fremdenverkehr brachte nach dem Urteil der 
Zeitgenossen das erste liechtensteinische Winzerfest, 
das im Herbst 1925 in Vaduz stattfand. Das Fest mit 
grossem Winzerumzug ist über Jahrzehnte hindurch 
unvergessen geblieben. “Eine ununterbrochene Kette 
von Zuschauern besetzte die Strassen, ungezählte 
Autos und Wagen stauten sich. Die Zufahrtswege zur 
Festwiese waren schwarz von Leuten ... Es waren 
zegen 2500 Personen am Platze, aus unseren Gemein- 
den, aus der Schweiz und Vorarlberg, Gäste aus 
Lindau, Journalisten der benachbarten Zeitungen.” 
50 berichten die “Liechtensteiner Nachrichten” über 
das denkwürdige Fest. Das Fest hatte aber auch viel 
Zeit und Opfer gekostet. Dies und der Umstand, dass 
das finanzielle Ergebnis für die Organisatoren weni- 
ger günstig ausgefallen war, mögen dazu geführt 
haben, dass solche Winzerfeste später nicht mehr 
durchgeführt wurden.29%0 
Weinbauordnung 
Die Obrigkeit war seit altersher bemüht, den Wein- 
dau zu regeln. Die Bewirtschaftung der Weingärten 
und die Torkelarbeit sollten nach ihren Vorstellun- 
gen erfolgen, Missstände beseitigt werden. Diesem 
Zweck dienten die im Brandisischen Urbar überliefer- 
ten “Statuten für die Winzer” und die alte, immer wie- 
der ergänzte und neu publizierte Torkelordnung.?! 
Die herrschaftlichen Normen enthielten Anweisun- 
gen über Zucht und Pflege der Reben, über bessere 
Sortenauswahl und Verdrängung der Elblingtrauben, 
sie galten der Überwachung der Arbeit der Rebleute 
durch die Weingartenmeister, der Festlegung der 
Weinlesetermine und der Kontrollaufgabe der Trau- 
venhirten in den Weingärten. 
Instruktionen für Weingarten- und Torkelmeister, 
flurpolizeiliche Ge- und Verbote 
Die Instruktionen für die Torkel- und Weingarten- 
meister, aber auch die Verträge über die Vergabe der 
Herrschaftsweingärten enthalten zahlreiche solcher 
VYorschriften.?®2 
Die Aufsichtspersonen wurden überdies jeweils bei 
Dienstantritt auf ihre Pflichten vereidigt. So lautete 
der Eid eines Torkelmeisters: “Ich schwöre zu Gott 
dem allmächtigen einen wahren körperlichen Eid, 
dass ich als Torkelmeister meinen Pflichten genau 
nachleben, redlich und aufrichtig fürgehen, nieman- 
den ungebührlichen Nutzen zum Schaden eines 
Dritten verschaffen, den Nachtheil soviel möglich ab- 
hüthen und die mir vorgehaltene Instrukzion getreu- 
ich erfüllen wolle. So wahr mir Gott helfe. Amen. ”29% 
Die Torkelmeister des Landes wurden regelmässig vor 
das Oberamt gerufen. Dort wurden ihnen “die Arti- 
<el der Torkelordnung vorgehalten”, die sie sodann 
veeidigten.?4 
Interessant sind auch die verschiedenen “flurpoli- 
zeilichen” Gebote und Verbote. Dem herrschaft- 
®4 GAV 3/14, Regierung an den Vorstand der Vaduzer Winzer- 
genossenschaft, 3. Oktober 1923. 
LLA RE 1923 /Nr. 3025, Verzeichnis über die Ausfuhr des Wein- 
mNostes. 
LLA RF 117/80, Josef Ospelt, Obmann der Winzergenossen- 
schaft Vaduz an Regierung, 21. September 1931. 
Ospelt, Ernst (Ms.). 
FamARh, 3. Ausstellung der k.k. Gartenbau-Gesellschaft vom 
£. bis 15. Oktober 1882 in Wien, Programm und Liste der 
Preis-Zuerkennungen”. 
LLA RF 193/379, Korrespondenz betr. Subvention für die 
Beteiligung des Vaduzer Weinbaus an der Landesausstellung, 
September 1989. 
‘Liechtensteiner Nachrichten”, 21. Oktober 1925. — 1929 waren 
stwas mehr als 1’000 Franken aus der Winzerfestabrechnung 
'mmer noch offen. Das Festkomitee ersuchte die Regierung, 
die Hälfte des Betrags “als Subvention einer Verkehrswerbung 
antgegenkommenderweise” zu übernehmen. (LLA RE 1929, 
Nr. 219, Gesuch vom 15. Januar 1929) 
91 Vgl. oben S. 20-24, 
92 LLA RA 9/1/1, Akten über die Bearbeitung der herrschaft- 
‚ichen Weingärten, 1772-1805, 
LLA RB W 4, Eid des Torkelmeisters als Anhang zu einer 
Abschrift der Torkelordnung von 1750. 
LLA RA 9/1/1, Instruktion für den Wingert- und Torkelmeister 
johannes Risch, 24. April 1784, Punkt 5. 
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