Volltext: Vaduzer Wein

Weisswein” und “roter vergorener” Wein. 1885 wur- 
den so 14’715 Liter Rot- und 4’381 Liter Weisswein 
abgesetzt.?78 
Ab 1895 taucht neben den genannten Absatzorten 
Zürich auf. Der Gasthof zum Weissen Wind und das 
Hotel Seehof gehören zur neuen Kundschaft.?79 
Bis zum Ersten Weltkrieg finden wir neben den ge- 
nannten an neuen Ortschaften, in die Vaduzer expor- 
tiert wurde: Feldkirch, Satteins, Tisis, Göfis in Vorarl- 
berg, Ziegelbrücke in der Schweiz sowie Ravensburg 
und München in Deutschland. Abnehmer waren vor- 
wiegend Gasthäuser, aber auch verschiedene Private, 
Pfarrherren, Ärzte, Beamte und das gehobene Bür- 
gertum gehörten zum Kundenkreis des St. Johanner 
Weinguts.280 
Unterstützung durch die Gemeinde 
Bei der Gemeinde wurde immer wieder angefragt, wo 
und zu welchen Konditionen Vaduzer Wein bezogen 
werden könne. Die Gemeinde war auch bemüht, den 
Absatz des Vaduzer Weines zu fördern. Sie inserierte 
beispielsweise im Herbst 1904 in der “Neuen Zürcher 
Zeitung” und im “Zürcher Tagesanzeiger”. Die An- 
zeige der Weinlese und der guten Erntequalität in 
Vaduz veranlasste die Weingrosshandlung Berger & 
Co. in Langnau, mit einigen Weinbergbesitzern in 
Verbindung zu treten. Der Inhaber des Gasthauses 
zum Waldgarten in Schwamendingen im Kanton 
Zürich bestellte eine Offerte über 600 Liter Vaduzer 
“der diesjährigen Ernte franco Station Örlikon 
bei Zürich”.2®1 Ein Jahr zuvor veröffentlichte die 
Gemeinde auf Antrag der Winzergenossenschaft fol- 
gende Verlautbarung: “Weinlese Vaduz. Dieselbe be- 
ginnt Montag, den 26. Oktober. Trauben und 
Rebstock stehen heuer in den Vaduzer Weinberg- 
lagen besonders schön. Eine reiche Ernte mit vorzüg- 
licher Qualität kann sicher erwartet werden. 
Weinversendung nur unter wachender Controlnum- 
mer.” Dieser Text sollte in folgenden Zeitungen er- 
scheinen: “St. Galler Stadtanzeiger”, “St. Galler Tag- 
blatt”, “Neue Zürcher Zeitung”, “Oberschwäbischer 
Anzeiger”, “Ravensburg”, “Lindauer Tagblatt”, “Vor- 
arlberger Volksblatt”, “Vorarlberger Volksfreund”, 
“Vorarlberger Landeszeitung”, “Feldkircher Zeitung”, 
‘Bludenzer Anzeiger”, “Schweiz. Gastwirt-Zeitung”, 
“Werdenberger” und in Altstätten. 
Nach der 1919 erfolgten Kündigung des Zollver- 
trags mit Österreich drückten die Vaduzer Winzer 
die von der liechtensteinischen Behörde erhobenen 
Exportgebühren. Die schwache Ernte des Jahres 1921 
hatte die ohnehin schwierige Lage der Weinbauern 
zusätzlich verschlimmert. Gemeindevorsteher Ludwig 
Ospelt ersuchte daher die Regierung im Namen der 
Winzergenossenschaft, für den Export von 1’800 Li- 
ter Vaduzer Rotwein auf die fünfprozentige Export- 
taxe zu verzichten. “In Anbetracht der finanziellen 
Lage des Landes” kam abschlägiger Bescheid.?? 
Hilfe durch die Regierung 
Im Herbst 1922 erwirkte die Regierung beim Eidge- 
nössischen Ernährungsamt für die Vaduzer Winzer- 
genossenschaft die Bewilligung zur Einfuhr von 6’000 
Liter “Süsswein” (Sauser) über das Zollamt Sevelen in 
die Schweiz.?3 
Im folgenden Herbst — der Zollvertrag mit der 
Schweiz war noch nicht in Kraft getreten — gelang es 
der Regierung, vom schweizerischen Volkswirtschafts- 
departement die Bewilligung zu erlangen, “dass liech- 
tensteinischer Rot- und Weissweinsauser bis auf weite- 
res über das Zollamt Sevelen nach der Schweiz 
eingeführt werden kann, unter der Voraussetzung, 
5 LLA RB W 4, Pircher an Schuppler, 10. Oktober 1825. 
7% LLA RB W 4, Pircher an Schuppler; Weinpressungs-Consigna- 
Jon 1825, 30. Oktober 1825. 
77 FamARh H 31, Wein-Journal 1875-1880. 
78 FamARh H 39, Journale “Weinlieferungen 1883-1886”. 
79 FamARh H 39, Wein-Journal 1895-1897. 
80 FamARh P 10, Akten betr. Weinverkauf. 
81 GAV 3/14, mehrere Akten, 1904: St. Gallen, 15. März 1904, 
Anfrage B. Scheitlin-Spitzli “Zum Goldenen Schäfli”; Langnau, 
20. September 1904, Anfrage Berger & Co.; Schwamendingen, 
13. Oktober 1904, Anfrage Joh. Bühlmann, “Zum Waldgarten”. 
LLA RE 1921/Nr. 4229, Ludwig Ospelt an Regierung, 22. Sep- 
:ember 1921; Entscheid der Regierung, 29. September 1921. 
LLA RE 1922/Nr. 4758, Bestätigung der Regierung, 21. Okto- 
ber 19292. 
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