vergütet oder, wenn alter Bockwein vorräthig ist, mit
dem alten Gewächse in natura ersetzt”.2%8 Von den
beiden restlichen Beeten des Bockwingerts, den soge-
nannten “Kussmannsbeeten” im südlichen Weingar-
tenteil, wurde wie allgemein üblich der elfte Teil der
Fechsung (Ernte) als Zehnt gegeben.®®®
Der Zehntwein wurde in jedem Torkel ausgeschie-
den und in eine eigene “Zehnt-Bötti” geleert. Für die
ordentliche Auswahl und die Bemessung des Zehnt-
mostes war der Torkelmeister verantwortlich.?* Viel-
fach wurde rotes und weisses Traubengut zusammen
als Zehntmost ausgepresst.
Der Weinzehnt wurde von einem eigens bestellten
Zehntträger oder Zehntsammler in einen bestimm-
ten Torkel gebracht. Der Inhaber dieses Zehnttorkels
und der Träger erhielten je nach Aufwand eine ent-
sprechende Entschädigung. In die Kosten teilten sich
die drei “Kondezimatoren ”.?41
Der Durchschnittsertrag des Vaduzer Weinzehnten
in den Jahren 1826 bis 1847 betrug für die Landes-
hnerrschaft 193 Viertel Weisswein und 107 Viertel Rot-
wein. Das entsprach mehr als der Hälfte ihrer Wein-
zehnteinkünfte in Liechtenstein. Der Weinzehnt in
Vaduz ergab mit 345 Gulden 53 Kreuzern den höch-
sten durchschnittlichen Nettoertrag aller landesherr-
üchen Zehnteinkünfte im Land.242
Die Weinzehntverteilung im Jahr 1827
Betrachten wir abschliessend, wie die Weinzehntver-
:eilung vor sich gegangen ist. Wir wählen als Beispiel
den Teilungsvorgang im Jahr 1827.28 In dieser Art
spielte sich die Verteilung während des ganzen 18.
ınd 19. Jahrhunderts ab.
Im Dezember hatten die Torkelmeister dem Rent-
amt die sogenannten Torkelbögen ausgefüllt einzu-
reichen. Diese Formulare enthielten Angaben über
Herkunft und Mengen des in den Torkeln gepressten
und an Dritte abgegebenen Weinmostes. Zur Ermitt-
lung und Verteilung des Vaduzer Weinzehnts benö-
ägte das Rentamt die Angaben der Vaduzer und
Schaaner Torkelmeister. 1827 waren dies in Vaduz
Baptist Seger, Joseph Verling, Thaddäus Wachter,
Johann Seger (“Wolfgangs Sohn”), Karl Verling und
David Boss sowie aus Schaan Ferdinand Walser, Jo-
hann Rheinberger und Lorenz Tschetter. Der Lan-
desherrschaft wurden bei der Verteilung Zehntwein
angerechnet: aus dem Bocktorkel 26 Viertel 6 Mass
von den “Gussmannsbeeten” und das fest bestimmte
Fuder (80 Viertel) von den übrigen zehn Beeten; aus
“Richter (Joseph) Verlings” Torkel 9 Viertel, die an
die Kapuziner in Mels und an den Vaduzer Mesner
abgegeben worden waren, und ein weiterer Bezug
von 4 Vierteln 1 Mass; schliesslich aus Baptist Segers
Torkel 31 Viertel, aus Thaddäus Wachters Torkel
15 Viertel 1 Mass, aus Johann Segers 11 Viertel 4 Mass
und aus dem St. Johanner Torkel 7 Viertel 1 Mass. Ins-
gesamt hatte die Landesherrschaft 184 Viertel 5 Mass
erhalten.
Der Pfarrer von Schaan hatte 15 Viertel 6 Mass
Vaduzer Wein erhalten, welcher in Schaan getorkelt
worden war. Ferner wurden ihm Bezüge aus dem
St. Johanner Torkel (72 Viertel), aus den Torkeln von
Baptist Seger (19 Viertel 7 Mass), Richter Joseph
Verling (14 Viertel), Thaddäus Wachter (18 Viertel
4 Mass), Johann Seger (18 Viertel 1 Mass) und von
Karl Verling (13 Viertel 1 Mass) angerechnet. Im
ganzen hatte die Schaaner Pfarrei 171 Viertel 3 Mass
an Vaduzer Zehntwein erhalten.
Dem Kaplan der unteren Hofkaplanei und späte-
ren Kuratie- respektive Pfarreipfrund wurden als
Zehnt vom eigenen Wein 5 Viertel 6 Mass angerech-
net. Weiters bezog er aus dem St. Johanner Torkel
72 Viertel und aus den anderen genannten Vaduzer
34 LLA Rentamtsakten, Goldner an Hofkaplan Frommelt,
19. Februar 1827.
LB Schuppler (1815), S. 260; LLA RC 106 b, amtliche Durch-
schnittsberechnungen der Zehnterträge 1826-1847, 20. März
1861.
36 LUB 1/3, S. 527£.
37 JB Schuppler (1815), S. 260.
38 A.a.O., S. 260 und S. 306.
39 Aa.OQO.
40 Vgl. Punkt 3 bis 5 und 14 der Torkelordnung; siehe oben S. 22-24.
41 LB Schuppler (1815), S. 407; LLA Rentamtsrechnungen. N
4? Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 13’7f.; LLA RC 106 b, Über-
sicht über die obrigkeitlichen Zehntanteile, März 1861,
LLA Rentamtsakten, Weinzehntverteilung 1827, 20. Dezember
1827.
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