Volltext: Vaduzer Wein

Halden Gemeindstheil ober den Hofkaplaneyhäu- 
sern, den Reuthen beim Galgenstein und im Schwe- 
bel nie einen Zehend an Wein, Früchten oder Obst in 
die Vertheilung gegeben ”.?%4 
Verteilung des Vaduzer Weinzehnts 
Die Verteilung des Weinzehnts in Vaduz blieb bis zu 
dessen Ablösung im wesentlichen unverändert. Das 
fürstliche Rentamt, die Schaaner Pfarreipfrund und 
die Vaduzer Kuratiepfrund erhielten je einen Drittel 
des Zehntweins “nach Abschlag des achtzehenten 
Theils, der als unterm 17. July 1721 um 1160 Gulden 
eingelöster Kloster Valdunerzehent der Herrschaft in 
vorhinein zufällt”.2® Nach diesem Hinweis in der Lan- 
desbeschreibung von Landvogt Schuppler hatte die 
Landesherrschaft den Zehntanteil erworben, den um 
1600 die Herren von Ramschwag bezogen hatten. 
1861 bezeichnet ihn das Rentamt als “vom Nonnen- 
kloster Valduna erkauften Zehnt”. Der Ursprung des 
Valduner oder Ramschwag’schen Zehnts wäre noch 
genauer zu erforschen. Möglicherweise geht er ins 
14. Jahrhundert zurück. Der 1397 gestorbene Graf 
Heinrich von Werdenberg, Herr zu Vaduz, hatte näm- 
lich das Frauenkloster Valduna mit verschiedenen 
Rechten und Freiheiten ausgestattet.” Zu diesen 
vönnte auch der genannte Zehnt gehört haben. 
Der Weinzehnt von Vaduz wurde zwischen den drei 
Zehntberechtigten so aufgeteilt, dass sich die Landes- 
herrschaft ihren Anteil mit dem Bockwingertzehnten, 
die Schaaner Pfarrei und die Vaduzer untere Hof- 
kaplanei ihre Anteile aber mit dem St. Johanner- 
zehnten verrechnen liessen. Dadurch war “das Eben- 
mass in dem vorzüglicheren Weine so ziemlich 
hergestellt”.237 
Weinzehnt aus dem Bockweingarten 
Für die Abgabe des Weinzehnten aus dem herrschaft- 
lichen Bockweingarten bestand seit alter Zeit eine 
besondere Regelung. Ihr Ursprung ist nicht geklärt. 
[m Sulzisch-Hohenemsischen Urbar ist sie noch nicht 
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Anordnung des fürstlichen Oberamts an die Torkelmeister 
für die Weinzehntverteilung, 18. Dezember 1827 (Landes 
archiv) 
erwähnt, wohl aber in den ältesten erhaltenen Rent- 
amtsbüchern des frühen 18. Jahrhunderts. Danach 
lieferte die Landesherrschaft von zehn Beeten des 
Bockwingerts jedes Jahr ein Fuder Zehntwein ohne 
Rücksicht auf den Ernteertrag. Konnte dieser Zehnt 
wein in Missjahren nicht “in natura” gegeben werden, 
so wurde “der Abgang jedem Kondezimator nach 
dem Vaduzer mittleren Weinpreise (wie er nämlich in 
Privattorkeln verkauft worden) aus dem Rentamte
	        

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