Volltext: Vaduzer Wein

19. Jahrhunderts vereinzelt zu Zehntverweigerungen 
gekommen war und in der Folge in Petitionen des 
Volkes mehrmals die Befreiung von den Zehntlasten 
gefordert wurde, verabschiedete der Landtag 1864 ein 
Zehntablösungsgesetz. Die Zehntrechte konnten ge- 
gen Bezahlung des 20fachen jährlichen Durchschnitts- 
ertrages abgelöst werden. In den folgenden Jahren 
wurden die Zehntablösungskapitalien ermittelt und in 
Raten abbezahlt. So verschwand eine jahrhunderte- 
alte, auf dem Agrarland haftende Grundlast.23%0 
Weinzehnt in Vaduz 
Naturgemäss war der Weinzehnt die erträglichste 
Zehntart in Vaduz. Im Sulzisch-Hohenemsischen 
Urbar wird deren Aufteilung um 1600 ersichtlich: 
“Der dritte Theill weinzehendten zu Vaduz dishalb 
des Mühlbachs deren der drite Theill unser Frawen 
altar in St. Florins Cappel zu vaducz, undt der drite 
dem Pfarrer von Schan, von welchem ganzen zehen- 
ten denen von ramschwag der 18. Theill gehörig, so 
sye ...vermög lehen revers von der Herrschaft zue 
lehen tragen ”.21 Vom gesamten in Vaduz anfallenden 
Weinzehnten bezogen also damals die Herren von 
Ramschwag, Vögte auf Schloss Gutenberg, im voraus 
den 18. Teil. Den Rest teilten sich die gräfliche 
Landesherrschaft, die untere Hofkaplaneipfrund in 
Vaduz und die Schaaner Pfarreipfrund. Der Zehnt- 
ertrag der Herrschaft wurde mit drei Fudern (etwa 
2’470 Liter) Weinmost angegeben. Der gesamte 
Weinzehnt in Vaduz ergab somit etwa 7’850 Liter. 
Eine durchschnittliche Weinernte darf in dieser Zeit, 
wenn man noch einen kleinen Ertrag von zehntfreien 
Weingärten berücksichtigt, mit mindestens 80’000 
Litern angenommen werden. 
Zehntfreie Weingärten 
Welche Weingärten zehntfrei waren, ist nicht genau 
bekannt. Sicher gehörte dazu der herrschaftliche 
“Häldele- oder Marinweingarten”, vom Landvogt 
Schuppler ausdrücklich als “zehntfrei . . . und die 
Umzäunung ausgenommen, ohne Lasten” bezeich- 
net.?* Vermutlich im Zusammenhang mit einem 
Zehntstreit im Jahr 1827 bestätigt Johann Adam 
Strub, der 25 Jahre Weinzehntsammler gewesen war, 
dass vom “kleinen Weingarten bey dem untern 
Pfrundhaus” niemals Zehnt gegeben worden sei.?33 
Mehr Aufschluss über zehntfreie Güter in Vaduz gibt 
im gleichen Zusammenhang der pensionierte Rent 
schreiber Goldner. Er berichtet Hofkaplan Joseph 
Anton Frommelt auf dessen Wunsch, “dass die älte- 
sten Männer behaupten, von ihren Vorältern schon 
gehört zu haben, dass der ganze Hügel am Fusse des 
Schlossberges vom Schloss-Fahrweg bis an die Tries- 
ner Gränze von allen Zeiten her zehendfrei gewesen 
wäre, weil dieser Bezirch ein Theil der Burghalden 
und Schlossberg ausmache, und dass diejenigen 
Stücke, die darin in Händen der Privaten sich befin- 
den, von den mehrhundertjährigen hohen Herr- 
schafts-Inhabern bloss zu mildem Zweck hergegeben 
worden seyen, was auch zu beweisen scheinet, dass 
auf diesen Stücken für die Vaduzer Armenspende 
und zur fürstlichen Hofkapelle unablösliche Grund- 
zinse haften”, Ob “das kleine Fleckel Weinreben ober 
der untern Hofkaplaneywohnung” bei der Errich- 
zung des Grundbuchs als zehntfrei angegeben wor- 
den sei, wisse er nicht. Er habe aber sein “dortmals be- 
sessenes Stück Reben und Bünd” und ein weiteres 
Grundstück als zehntfrei “eingelegt”. Seit 1794, als 
er zusammen mit Landvogt Menzinger erstmals bei 
der Weinzehnt-Abteilung dabei gewesen war, wisse er 
nie, “dass von dem Bündl oder Reben beim untern 
Aofkaplaneyhaus ein Zehend gegeben oder auch nur 
gefordert worden wäre”. Auch die Herrschaft habe 
‘von allen ihren in diesem Bezirch habenden urbaren 
Stücken, als dem Häldeler Weingarten, Bünden. 
7 LLA RE 1932, Nr. 92, mehrere Schreiben. 
28 LLA RF 130/317, mehrere Schreiben (1932). 
29 LLA RF 137/161, mehrere Schreiben (1933). 
"0 Zum Zehntwesen vgl. Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 99-103 
and S. 134-188. 
31 LUB I/4, S. 435£. 
32 LB Schuppler (1815), S. 306. 
33 LLA Rentamtsakten, eigenhändig unterzeichnete Bestätigung 
des Adam Strub für Hofkaplan Frommelt,. 16. Mai 1827.
	        

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