einen Gulden.!*9 Für nicht gelieferten Weingarten-
dung war der Gegenwert in Geld in die fürstliche
Rentkasse zu entrichten.!#!
Landvogt Schuppler setzte die Vorschläge Hauers
um und verfügte, dass “ein genaues Verzeichnis von
allen Vaduzer und Schaaner Bürgern, welche eine
Fuhr Dung in die herrschaftlichen Vaduzer Wein-
gärten abzugeben verpflichtet sind”, verfasst werde.
Die Bürger wurden angewiesen, den Dung an den
bestimmten Tagen “sicher, in rechter Güte und
Menge, bei sonstiger Strafe von einem Gulden” abzu-
führen. Die Weingartenmeister wurden einmal mehr
an ihre Aufsichtspflichten erinnert. Sie sollten, “wenn
ihnen der Dienst lieb ist. . . nicht darauf sehen, ob sie
sich mit einem liederlichen, unordentlichen, mithin
schàdlichen Arbeiter verunlieben", diese vielmehr
anzeigen, damit sie "abgeschafft" werden kónnten.!??
Aufhebung der Fronen
Die genannten Fronen, die im mittelalterlichen Herr-
schaftsprinzip wurzelten, waren keine besonders
harte direkte Belastung für die Winzer. Sie bean-
spruchten aber immerhin wertvolle Arbeitszeit. Für
die Herrschaft brachten sie bestenfalls geringen Vor-
teil. Das Oberamt erachtete in vielen Fallen die Arbeit
im Taglohn für die fürstlichen Renten günstiger als
Fronarbeit.143
Im Revolutionsjahr 1848 wurde die unentgeltliche
Aufhebung der bestehenden Feudallasten, darunter
auch der verschiedenen Fronen, gefordert. Der jáhr-
liche Ertrag an Fronen im Bereich des Weinbaus
wurde damals vom fürstlichen Oberamt wie folgt
beziffert:!4
Frondungfuhren à 35 Kreuzer 126 fl 20 kr
(aus Vaduz 100, aus Schaan 120 Fuhren)
Handfronen à 20 Kreuzer
(aus Vaduz 150, aus Schaan 200 Tage)
116 fl 40 kr
Fuhrfronen à 30 Kreuzer 105 fl
(aus Vaduz 90, aus Schaan 120 Fuhren)
Total 347 fl 60 kr
PE EE TE EEÉEÉ
A ee PRO oo
Durch eine fürstliche Resolution vom 11. Mai 1848
wurden samltiche obengenannte Fronen ab 1. Juli
1848 als abgeschafft erklàrt.!4*
Lóhne und. Verdienst
Die Arbeit in den herrschaftlichen und klósterlichen
Weingärten verschaffte den Bewohnern wichtigen
Verdienst. Sie wurde in älterer Zeit vielfach mit einem
Anteil am Ertrag oder durch Vergabe von Lehengü-
tern abgegolten. Gemäss Brandisischem Urbar wur-
den für die Bearbeitung der Weinberge in Vaduz
40 Pfund Pfennige und 20 Viertel Weizen ausgelegt.
Zudem waren dafür noch 20 Äcker und zweieinhalb
“Mannmahd” Wiesen zur Benützung vergeben.!*6
Später wurde vermehrt im Taglohn gearbeitet.
Die Arbeiten wurden je nach Art unterschiedlich
bezahlt. Für leichtere Arbeiten, die auch von Frauen
oder Kindern geleistet werden konnten, gab es weni-
ger, für besonders schwere Arbeiten entsprechend
mehr Lohn.
Aus den seit 1750 fast lückenlos vorhandenen
Rentamtsbüchern könnten die Löhne eruiert und de-
ren Entwicklung über einen langen Zeitraum verfolgt
werden. Eine solche Erhebung war im Rahmen dieses
Beitrags nicht möglich. Es können hier nur aus weni-
gen Jahren einige Lohnbeispiele vorgelegt werden.
Gemäss Rentrechnung von 1726!7 sind allein für
den Bockwingert 453 Gulden an Taglohnen ausgege-
ben worden. Neun Kreuzer Taglohn gab es fiir das
155 Fritz, Entwurf (1785).
136 LB Schuppler (1815), S. 407f.
157 LLA Rentamtsakten 1820.
138 LLA Rentamtsakten 1844.
139 LLA RA 9/1/1, Dekret, “in der Gemeind Vadutz und Schaan
vor den Kirchen ôffentlich kund zu machen”, 3. März 1798.
140 LB Hauer (1808), S. 87.
141 LB Schuppler (1815), S. 392.
1? LLA RB W 4, Schuppler an die herrschaftlichen Weingarten-
und Torkelmeister zu Vaduz, Paul Boss und Anton Ospelt,
7. März 1809.
15 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 105.
144 A a.0,, S. 130 -132.
45 A 2a.0., S. 132.
146 Vgl. oben S. 19 und 22; Büchel (1906), S. 59.
147 LLA Rentamtsrechnung 1726.
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