wingert genommen und festgestellt, dass diese “ihre
Stuck oder Anteile unter allen Beständern zum
schlechtesten in der Ordnung halten, und man vor
dem Unkraut die Reben kaum sehen mag”. “Bei Ver-
meidung missbeliebiger Folgen” seien die fraglichen
Wingertteile “diese Woche noch” zu säubern, wurde
den genannten Winzern bedeutet. !%
Nach Ablauf der Pachtperiode gelangten die
Hauptbeständer 1801 mit einem Bittgesuch an den
Fürsten, ihnen den Bockwingert auf weitere zehn Jahre
wie bisher zu überlassen.!® Sie hätten die letzten zwei
Jahre “so zu sagen vergebens und mit unserm grossen
Schaden bearbeitet” und im Kriegsjahr 1799 “nicht
den mindesten, im vorigen Jahr aber kaum soviel
Nutzen hieraus gezogen, dass der geringste Teil für
gehabte grosse und viele Mühe vergütet wurde”, führ-
ten die Bittsteller an. Sie seien, wie alle übrigen
Untertanen, durch den “so langwährenden Krieg und
dessen schreckliche Folgen ganz verarmt” und hätten
diesen Verdienst nötig, um sich und ihre Familien
ernähren zu können.!® Dem Gesuch wurde entspro-
chen, die Vergabe allerdings nicht auf die Dauer von
zehn, sondern lediglich sechs Jahren festgelegt.1!°7
Auf seiner Inspektionsreise im Jahr 1808 fand der
fürstliche Hofrat Hauer den Bockweingarten “mit
einer Mauer umfangen” vor. Ein Teil derselben war
eingestürzt. Der Weingarten war von einem “wenig-
stens 3 Klafter breiten Wasenboden” umschlossen,
der den zwei Weingartenmeistern zur Nutzung über-
lassen war.108
Vaduzer Untertanen im Taglohn”. Den einzelnen
Taglöhnern war eine bestimmte Fläche zugewiesen.
Darin hatten diese “alle Arbeiten ohne Unterschied,
als Gruben, Schneiden, Hauen, Binden, Falgen,
Köpfen und dergleichen, das blosse Wimmeln ausge-
nommen”, zu verrichten. Sie mussten auch “Band
und Stecken” beischaffen. Für 100 Klafter Fläche
erhielten sie jährlich neun Gulden. Frondung und
Fronarbeit durch Dritte wurde ihnen anteilmässig
zugewiesen. Die frühere Vergabe “um den halben
Nutzen” war nicht beibehalten worden, weil “die
Obrigkeit bei einer sogestaltigen Benützung im Wein-
absatze gehindert” war und sich “beim Verkaufe nach
dem Weinpreis, den die Beständer machten”, richten
musste, Zudem war bei dem im “Amtsorte” gelegenen
Weingarten die Aufsicht durch die “zwei Torkel-
meister” und die Beamten erleichtert. !®
Nach einer Aufstellung in der Rentrechnung
waren gemäss Vertrag aus dem Jahr 1808 die zwölf
Beete des Bockwingerts mit Flächen zwischen 472 bis
359 Klaftern an insgesamt 40 Lohnarbeiter zugeteilt.
Die einzelnen Beete teilten sich nun zwei bis vier
Winzer. 110
Auch 1845 wurde der Bockwingert immer noch
durch Lohnarbeiter bearbeitet. In der “Weinfech-
sungs-Consignation” sind 20 Winzer als Lieferanten
von “Bocker Kretzern”, zehn Winzer als Lieferanten
von weissem “Bocker” und 22 als Lieferanten von
rotem “Bockerwein” verzeichnet. Die aufgeführten
Winzer bearbeiteten offensichtlich zugeteilte Beete
im Bockwingert. 11
Bearbeitung im Taglohn
Landvogt Schuppler führt in seiner Landesbeschrei
bung von 1815 den “herrschaftlichen Weingarten
Bock” als erstes der Weingüter an, “ringsum mit einer
Maurer eingefasst”. Die eigentliche Rebfläche,
Zugänge und Fahrwege nicht gerechnet, beziffert eı
mit 8’206 Klaftern. Der Wingert ist wie seit altersher
in zwölf Beete eingeteilt. Bearbeitet werden er und
der “Häldeler oder Marinweingarten auf der ...
Schlosshalden” mit 192 Klaftern Rebfläche nun aber
nicht mehr um den halben Ertrag, sondern “von den
0 Aa.0.
02 LLA RA 9/1/1, Bestandskontrakt mit den Hauptpächtern,
13. März 1790.
03 Aa.O.
“LA RA 9/1/1, Auftrag der Oberamtskanzlei an Landweibel
Anton Boss, 31. Juli 1791.
% LLA RA 9/1/1, Bittgesuch, 5. Februar 1801.
0% Aa.O.
9 4.a.O., Genehmigungsvermerk der fürstlichen Hofkanzlei,
24, Februar 1801.
% LB Hauer (1808), S. 90.
%® LB Schuppler (1815), S. 305f.
10 LLA Rentamtsrechnung 1821.
2” LLA RC 75/388, Weinfechsungs-Consigenation 1845.