Volltext: Vaduzer Wein

wingert genommen und festgestellt, dass diese “ihre 
Stuck oder Anteile unter allen Beständern zum 
schlechtesten in der Ordnung halten, und man vor 
dem Unkraut die Reben kaum sehen mag”. “Bei Ver- 
meidung missbeliebiger Folgen” seien die fraglichen 
Wingertteile “diese Woche noch” zu säubern, wurde 
den genannten Winzern bedeutet. !% 
Nach Ablauf der Pachtperiode gelangten die 
Hauptbeständer 1801 mit einem Bittgesuch an den 
Fürsten, ihnen den Bockwingert auf weitere zehn Jahre 
wie bisher zu überlassen.!® Sie hätten die letzten zwei 
Jahre “so zu sagen vergebens und mit unserm grossen 
Schaden bearbeitet” und im Kriegsjahr 1799 “nicht 
den mindesten, im vorigen Jahr aber kaum soviel 
Nutzen hieraus gezogen, dass der geringste Teil für 
gehabte grosse und viele Mühe vergütet wurde”, führ- 
ten die Bittsteller an. Sie seien, wie alle übrigen 
Untertanen, durch den “so langwährenden Krieg und 
dessen schreckliche Folgen ganz verarmt” und hätten 
diesen Verdienst nötig, um sich und ihre Familien 
ernähren zu können.!® Dem Gesuch wurde entspro- 
chen, die Vergabe allerdings nicht auf die Dauer von 
zehn, sondern lediglich sechs Jahren festgelegt.1!°7 
Auf seiner Inspektionsreise im Jahr 1808 fand der 
fürstliche Hofrat Hauer den Bockweingarten “mit 
einer Mauer umfangen” vor. Ein Teil derselben war 
eingestürzt. Der Weingarten war von einem “wenig- 
stens 3 Klafter breiten Wasenboden” umschlossen, 
der den zwei Weingartenmeistern zur Nutzung über- 
lassen war.108 
Vaduzer Untertanen im Taglohn”. Den einzelnen 
Taglöhnern war eine bestimmte Fläche zugewiesen. 
Darin hatten diese “alle Arbeiten ohne Unterschied, 
als Gruben, Schneiden, Hauen, Binden, Falgen, 
Köpfen und dergleichen, das blosse Wimmeln ausge- 
nommen”, zu verrichten. Sie mussten auch “Band 
und Stecken” beischaffen. Für 100 Klafter Fläche 
erhielten sie jährlich neun Gulden. Frondung und 
Fronarbeit durch Dritte wurde ihnen anteilmässig 
zugewiesen. Die frühere Vergabe “um den halben 
Nutzen” war nicht beibehalten worden, weil “die 
Obrigkeit bei einer sogestaltigen Benützung im Wein- 
absatze gehindert” war und sich “beim Verkaufe nach 
dem Weinpreis, den die Beständer machten”, richten 
musste, Zudem war bei dem im “Amtsorte” gelegenen 
Weingarten die Aufsicht durch die “zwei Torkel- 
meister” und die Beamten erleichtert. !® 
Nach einer Aufstellung in der Rentrechnung 
waren gemäss Vertrag aus dem Jahr 1808 die zwölf 
Beete des Bockwingerts mit Flächen zwischen 472 bis 
359 Klaftern an insgesamt 40 Lohnarbeiter zugeteilt. 
Die einzelnen Beete teilten sich nun zwei bis vier 
Winzer. 110 
Auch 1845 wurde der Bockwingert immer noch 
durch Lohnarbeiter bearbeitet. In der “Weinfech- 
sungs-Consignation” sind 20 Winzer als Lieferanten 
von “Bocker Kretzern”, zehn Winzer als Lieferanten 
von weissem “Bocker” und 22 als Lieferanten von 
rotem “Bockerwein” verzeichnet. Die aufgeführten 
Winzer bearbeiteten offensichtlich zugeteilte Beete 
im Bockwingert. 11 
Bearbeitung im Taglohn 
Landvogt Schuppler führt in seiner Landesbeschrei 
bung von 1815 den “herrschaftlichen Weingarten 
Bock” als erstes der Weingüter an, “ringsum mit einer 
Maurer eingefasst”. Die eigentliche Rebfläche, 
Zugänge und Fahrwege nicht gerechnet, beziffert eı 
mit 8’206 Klaftern. Der Wingert ist wie seit altersher 
in zwölf Beete eingeteilt. Bearbeitet werden er und 
der “Häldeler oder Marinweingarten auf der ... 
Schlosshalden” mit 192 Klaftern Rebfläche nun aber 
nicht mehr um den halben Ertrag, sondern “von den 
0 Aa.0. 
02 LLA RA 9/1/1, Bestandskontrakt mit den Hauptpächtern, 
13. März 1790. 
03 Aa.O. 
“LA RA 9/1/1, Auftrag der Oberamtskanzlei an Landweibel 
Anton Boss, 31. Juli 1791. 
% LLA RA 9/1/1, Bittgesuch, 5. Februar 1801. 
0% Aa.O. 
9 4.a.O., Genehmigungsvermerk der fürstlichen Hofkanzlei, 
24, Februar 1801. 
% LB Hauer (1808), S. 90. 
%® LB Schuppler (1815), S. 305f. 
10 LLA Rentamtsrechnung 1821. 
2” LLA RC 75/388, Weinfechsungs-Consigenation 1845.
	        

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