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6.0
Links: “Verzeichnis der Beständer von dem Herrschaftlichen Weingarten Bock, und der sogenannten Halden oder Marin”,
1781. — Rechts: Ausschnitt aus dem Bestandskontrakt mit den Hauptpächtern des Bockwingeris, 153. März I 790, mit den
Unterschriften des Weingarten- und Torkelmeisters (Landesarchiv)
zwölf “Hauptbeständern” abgeschlossen, die “für die
zute, ordentliche und fleissige Bearbeitung Red und
Antwort zu geben und dafür zu haften, schuldig und
verbunden” waren. Da diese den Weingarten aber
nicht allein bearbeiten konnten, wurde es ihnen er-
laubt, ihren Mitbürgern Verdienst zukommen zu las-
sen und sie als “Mitbeständer” anzunehmen. Diese
mussten dem Oberamt gemeldet werden, das auch
die Einteilung der insgesamt 29 Beständer vor-
nahm. 19 In einem mehrseitigen Bestandskontrakt
mit den zwölf Hauptbeständern wurden die Bedin-
zungen für die Vergabe und die Vorschriften für die
Weingartenarbeiten sehr genau festgehalten.!® Die
Hauptbeständer hafteten für rechtzeitige, ordent-
iche und gleichmässige Erledigung der verschiede-
nen Arbeiten. Sie hatten auch “Stickel, Bast und
Band” auf ihre Kosten herbeizuschaffen und von
ihrem halben Weinmostertrag die fälligen Zehnten
and Abgaben zu leisten.!®%® Die Weingartenbear-
beitung liess hie und da zu wünschen übrig. So beauf-
tragte 1791 das Oberamt den Landweibel Anton Boss,
die siumigen Beständer Flory Walser, Christoph Boss,
{gnaz Boss und Andreas Strub dringend zu ermah-
nen. Das Oberamt hatte einen Augenschein im Bock