Volltext: Vaduzer Wein

dd 
WARE 
"ah 
„user + 
Guns DE ACH 
EEE Ip PP A 
pn 
92 
A 
En 
Ta “pa. 
A 
in 
mn 
Bm Grm 
Me 
A. 
” 
n 
Hrn 
A Km 
N x 
740 . 
- 
Ah 
Ar 
Nr 
6.0 
Links: “Verzeichnis der Beständer von dem Herrschaftlichen Weingarten Bock, und der sogenannten Halden oder Marin”, 
1781. — Rechts: Ausschnitt aus dem Bestandskontrakt mit den Hauptpächtern des Bockwingeris, 153. März I 790, mit den 
Unterschriften des Weingarten- und Torkelmeisters (Landesarchiv) 
zwölf “Hauptbeständern” abgeschlossen, die “für die 
zute, ordentliche und fleissige Bearbeitung Red und 
Antwort zu geben und dafür zu haften, schuldig und 
verbunden” waren. Da diese den Weingarten aber 
nicht allein bearbeiten konnten, wurde es ihnen er- 
laubt, ihren Mitbürgern Verdienst zukommen zu las- 
sen und sie als “Mitbeständer” anzunehmen. Diese 
mussten dem Oberamt gemeldet werden, das auch 
die Einteilung der insgesamt 29 Beständer vor- 
nahm. 19 In einem mehrseitigen Bestandskontrakt 
mit den zwölf Hauptbeständern wurden die Bedin- 
zungen für die Vergabe und die Vorschriften für die 
Weingartenarbeiten sehr genau festgehalten.!® Die 
Hauptbeständer hafteten für rechtzeitige, ordent- 
iche und gleichmässige Erledigung der verschiede- 
nen Arbeiten. Sie hatten auch “Stickel, Bast und 
Band” auf ihre Kosten herbeizuschaffen und von 
ihrem halben Weinmostertrag die fälligen Zehnten 
and Abgaben zu leisten.!®%® Die Weingartenbear- 
beitung liess hie und da zu wünschen übrig. So beauf- 
tragte 1791 das Oberamt den Landweibel Anton Boss, 
die siumigen Beständer Flory Walser, Christoph Boss, 
{gnaz Boss und Andreas Strub dringend zu ermah- 
nen. Das Oberamt hatte einen Augenschein im Bock
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.