Volltext: Vaduzer Wein

brechen und Gruben”, wurden im Taglohn erledigt. 
Auch dabei kam es zu Fehlleistungen und Miss 
ständen. Im Tagwerk wurde vielfach “schludrig” gear- 
beitet. Die Arbeiten wurden nicht rechtzeitig ange- 
gangen, so dass “das Gras und Unkraut die Trauben 
hoch überwachsen” konnte. Der Weingartenmeister 
wurde deshalb angehalten, die Arbeiten frühzeitig an- 
zuordnen, genaue Aufsicht zu halten und nur “starke 
und tüchtige Leute” zum Tagwerk zuzulassen. “Der 
Arbeit unkundige Weibspersonen oder Kinder” sollte 
et “ahschaffen” 9% 
Bockwingert im “Zerfall und Abgang” 
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden jährlich 
mehr als 700 Gulden an Lohngeldern aus der herr- 
schaftlichen Rentkasse ausbezahlt. So berichtet der 
Amtsschreiber und spätere Rentmeister Josef Fritz in 
seiner Beschreibung des Fürstentums Liechtenstein.®7 
Er schildert darin auch den Zustand, in dem er die 
herrschaftlichen Weingüter bei seinem Amtsantritt 
im Jahr 1775 angetroffen hatte. Danach soll der 
Bockwingert “in einem solchen Zerfall und Abgang, 
und so schlecht bestellt” gewesen sein, dass es an vie 
len Orten ausgesehen habe, “als wollte man diesen 
Weingarten geflissentlicher Dingen abgehen lassen”. 
Der jährliche Nutzen war so schlecht, dass oft nicht 
einmal “das bar ausgelegte Geld für den Bearbei- 
terlohn” hereingebracht wurde. 
Vergabe um den halben Ertrag 
Nach vier Jahren erfolglosen Bemühens kam Fritz 
zum Schluss, dass es unmöglich war, diesen “ganz ver- 
wahrlosten Weingarten” wieder in guten Stand zu 
bringen, wenn man ihn um Lohn bearbeiten liess. Er 
schlug vor, den Weingarten “an gute und verständige 
Weingartenarbeiter in der Gemeinde Liechtenstein 
(das heisst Vaduz) um die Hälfte Nutzen auf 10 Jahre 
lang bestandsweis zu verlassen”. Der Vorschlag wurde 
von der fürstlichen Hofkanzlei in Wien gutgeheissen 
und der Bockwingert 1781 zusammen mit der “soge- 
nannten Halde oder Marin” an insgesamt 28 “Bestän- 
der” vergeben. Die zwölf Beete des Bockwingerts wur- 
den jeweils von zwei bis vier Winzern übernommen. 
Die “Halde oder Marin” ging an einen einzelnen 
Weinbauer. “Mit welchem Erfolg!”, vermerkt Fritz 
1784 in seiner Landesbeschreibung zu dieser Ver 
gabe: “Der Weingarten ist nicht nur schon zu jeder- 
manns Verwunderung hergestellt, sondern gnädigste 
Landesherrschaft hat schon drei Jahre nacheinander 
nur von der Hälfte Nutzen alljährlichen mehr bezo- 
gen, als sonsten von dem ganzen Nutzen”. Auch die 
Untertanen hätten Vorteile. Während sie früher etwa 
700 Gulden Bargeld bezogen, hätten sie in den letz- 
ten drei Jahren für ihre Hälfte jeweils 15 bis 17 Fuder 
Weinmost verkauft und dafür wenigstens 1’000 bis 
1’200 Gulden gelöst.® Etwas später bezeichnet Fritz 
den Bockwingert als “das vortrefflichste Grundstück .. . 
was gnädigste Landesherrschaft allhier besitzt”, und 
behauptet, “dass man gegenwärtig geschwinder 
530’000 Gulden als vorhin 20’000 erlösen könnte, 
wenn man solchen verkaufen wollte”. Das wäre aber 
nicht ratsam, “wenn der Weingarten noch so hoch be- 
zahlt würde, indem dieser Weingarten das Kleinod 
vom ganzen Reichs-Fürstenthum Liechtenstein” sei, 
vermerkt der fürstliche Beamte. Das Kelleramt be- 
zeichnet er als “eines der besten und erträglichsten 
Ämter” der Landesherrschaft.® 
1790 wurde der Bockwingert erneut auf zehn Jahre 
um den halben Nutzen vergeben.!® Auf Anweisung 
der Hofkanzlei wurde der Bestandskontrakt nur mit 
87 LB Hauer (1808), S. 71-149. 
3 Aa.O., S. 86£. — Über die kritisierte “Manipulation mit dem 
Wein” siehe unten S. 47. 
3 A.a.O., S. 90. 
»% LB Schuppler (1815), S. 189-461. 
2 A.a.O., S. 250. 
» A.a.O., S. 305. 
% Vgl. oben S. 19-22. 
4 LLA RA 9/1/1, Eid für den Weingartenmeister Andreas Strub, 
5. Februar 1772. 
5 A.a.O. 
% Aa.OQ. 
” LB Fritz (1784) 
8 4.2.0. 
9% Fritz, Entwurf (1785). 
0% LLA RA 9/1/1, von sämtlichen Beständern unterzeichnetes 
Protokall über die Vergabe des Backwingerts. 31. Januar 1790.
	        

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