Volltext: Vaduzer Wein

rer Gemeinde am 12. Dezember 1975 mehrheitlich 
für die Variante “kontrolliertes Wachstum zu Gunsten 
eines schönen Residenzstädtchens in ländlicher Um- 
gebung”. Diese Variante sah neben einer gepflegten 
Umgebung auch den Schutz der Rebberge vor. 
Eine ins Leben gerufene, durch Mitglieder aus der 
Bevölkerung breit abgestützte Ortsplanungskommis- 
sion überarbeitete auf der Grundlage dieser Umfrage 
den bereits vorliegenden Zonenplan-Entwurf des Pla- 
nungsbüros Metron aus dem Jahr 1974, ebenso den 
Entwurf einer neuen Bauordnung. 
Am 30. August 1976 genehmigte der Gemeinderat 
die überarbeitete Bauordnung samt Zonenplan. Ein 
Referendum gegen diese Beschlüsse kam nicht zu- 
stande. Darauf folgte die gesetzlich vorgeschriebene 
öffentliche Auflage des Zonenplans während 14 Ta- 
gen. Gegen eine Zonierung von der Bauzone in die 
Rebzone haben 14 Grundbesitzer Einsprache erho- 
ben. Aufgrund dieser Einsprachen wurde mit den be- 
troffenen Grundeigentümern Kontakt aufgenom- 
men, um die Gründe und Anliegen der Einsprecher 
zu erfahren und um konkrete Lösungsmöglichkeiten 
aufzuzeigen. Es lag auf der Hand, dass die bisher der 
Bauzone zugeteilten Rebparzellen durch ein Bauver- 
bot in Zukunft für die freie Überbauung einge- 
schränkt sind. Die Grundbesitzer müssen entschädigt 
oder abgefunden werden. Dies führte im Vergleich 
zum ursprünglich ausgearbeiteten Zonenplan zu 
einer Reduktion auf vier zusammenhängende Ge- 
biete, nämlich den Abtswingert, den Wingert im 
Stöckler beim “Löwen”, das Rebgebiet westlich vom 
Metteldorf und den Bockwingert. Nach Abschluss der 
Einspracheverhandlungen, über die wir an anderer 
Stelle berichten, erwuchs der Zonenplan und damit 
auch die Rebzone mit der Genehmigung durch die 
Regierung am 2. Oktober 1982 in Rechtskraft. 
Reduzierung der Rebzone auf vier Gebiete 
Nach Sichtung und genereller Beurteilung der Ein- 
sprachen befasste sich die Planungskommission noch 
einmal grundsätzlich mit der Frage, welche Rebberge 
definitiv unter Schutz gestellt werden sollen. Man war 
sich auch hier im klaren, dass die betroffenen Grund- 
eigentümer entschädigt oder abgefunden werden 
müssen. Auch geht es nicht an, bei der Behandlung 
dieser schwerwiegenden Eingriffe ins Privateigentum 
nur die Parzellen jener Grundeigentümer, die Ein- 
sprache gemacht haben, zu behandeln. Alle betroffe- 
nen Grundeigentümer, auch Nichteinsprecher, sind 
gleich zu behandeln. 
Die Gemeinde wird nicht in der Lage sein, alle als 
Rebzone bezeichneten Flächen im Zonenplan 1976 
zu übernehmen oder die geforderten Entschädigun- 
gen zu bezahlen. Die Planungskommission fasste des- 
halb einen Grundsatzbeschluss, die Rebzone auf die 
vier Gebiete Abtswingert, Wingert im Stöckler beim 
“Löwen”, die Weinberge im Metteldorf und den fürst- 
lichen Bockwingert zu beschränken. Sie hat sich bei 
diesem Entscheid von folgenden Überlegungen lei- 
ten lassen: Die genannten zu schützenden Rebberge 
befinden sich in einer für den Weinbau bevorzugten 
Lage. Diejenigen Rebberge, welche die Planungs- 
kommission aus der Rebzone entlassen will, befinden 
sich in einer weniger guten Lage. Sie sind für den 
Schutz des Vaduzer Ortsbilds von untergeordneter 
Bedeutung. Die Bewirtschaftung dieser Wingerte ist 
beschwerliche Handarbeit. Zudem ist die Parzellie- 
rung der aus der Rebzone zu entlassenden Wingerte 
derart, dass heute keine grosse Überbauungsgefahr 
mehr besteht. 
Durch diese Reduzierung der Rebzonenfläche 
konnten neun Einsprachen im Gebiet Maree (zwei 
Einsprachen), im Iratetsch (vier Einsprachen), im 
Raditsch (eine -Einsprache), im Gässli (eine Einspra- 
che) und im Bangarta (eine Einsprache) im Sinn der 
Eigentümer einer einvernehmlichen Lösung zuge- 
“ührt werden. 
Eine weitere Einsprache im Gebiet Egerta wurde 
nach Abklärungen hinsichtlich der Bebaubarkeit der 
Parzelle und der Begrenzung der Rebzone ebenfalls 
zurückgezogen. 
In der Folge waren noch vier Einsprachen zu be- 
handeln, welche für das Zustandekommen einer Reb 
zone in Vaduz von zentraler Bedeutung waren, näm- 
lich der Abtswingert und der Wingert im Stöckler beim 
“Löwen” sowie eine Parzelle im Metteldorf. 
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