Volltext: Vaduzer Wein

13. Oktober 1991 
Zahlreiche frönten gestern in Vaduz 
einer alten Tradition 
Jie Tradition des Winzerumzuges am Suusersunntig 
wurde auch dieses Jahr wieder mit grossem Erfolg 
durchgeführt. Viele Leute aus Liechtenstein und Um- 
zebung fanden sich am Sonntag im Vaduzer Städtle 
sin, um das einmalige Spektakel mitzuverfolgen. 
Rund 200 Personen wirkten mit, so dass den Besu- 
chern ein grosses Ereignis geboten wurde. Liebevoll 
buntgeschmückte Wagen, Musik, der Weingeist, Pfer- 
degespanne und Trachtengruppen prägten das Bild 
am Suusersunntig . . .546 
16. Oktober 1991 
Analytische Untersuchung 
Unser Genossenschafter, Dr. Gerd Risch, entnahm 
von jeder Traubeneinlieferung Saftproben. In seinem 
Labor wurden die Proben auf das Verhältnis “TIrau- 
sensaft — Weinsäure — Fructose — Glucose — Apfel- 
saure — Milchsäure” untersucht. An der Generalver- 
sammlung vom 8. Dezember informiert er die 
anwesenden Winzerinnen und Winzer über seine 
sehr interessanten Untersuchungsergebnisse,547 
1992 
14. Juli 1992 
Verordnung zum Schutze des Igels 
Die fürstliche Regierung erlässt trotz den Einspra- 
chen der Winzergenossenschaft Vaduz und der Hof- 
kellerei eine Verordnung zum Schutze des Igels.548 
8. August 1992 
Weinbau: Der Berg hat einen Igel geboren! 
Mit Datum vom 24, Juli hat die Regierung eine “Ver- 
ordnung zum Schutze des Igels” (LGBI 65/92) ausge- 
zeben. Sie befasst sich über 4 Artikel mit der 
‘Maschengrösse” und der “Fadendicke” von Vogel- 
schutznetzen, die vor allem von den Weinbauern zum 
Schutze der Traubenernte verwendet werden. Zwei 
weitere Artikel widmet die Verordnung der “Kon- 
trolle” ihrer eigenen Vorschriften durch “die Polizei- 
organe der Gemeinden” und der “Strafen”, die bei 
Zuwiderhandlungen” angedroht werden. 
Scheinheiliges Ziel der Verordnung: der Schutz des 
gels vor dem Tod im Weinberg! 
Die politisch-historisch europa-, ja weltweit einzig- 
artige Ausgeburt einer Verordnung beruht auf dem 
59 (!) Jahre alten Naturschutzgesetz vom 3. Juli 1933! 
Hochkarätige (und hochdotierte) Agraringenieure 
des Landwirtschaftsamtes und nicht weniger hoch- 
karätige (und ebenfalls hochdotierte) Politiker ha- 
ben sich damit ein Sommerdenkmal geschaffen, das 
jeden Kabarettisten in helle Freude versetzen würde. 
Ja, wenn es solche in unserem Lande noch gäbe. 
Unsere Winzer, die ihre Weinberge praktisch aus- 
nahmslos und seit eh und je ohne Amtsschimmel vor- 
ildlich besorgt haben, sind mit der Natur eng ver- 
>unden. Sie wissen, dass Vogelschutznetze mitunter 
zu Fallen für Igel werden können. Seit es Vogelschutz- 
1etze gibt, gehört daher der allmorgentliche Kon- 
rolilgang durch den Wingert zur Regel eines Wein- 
bauers. Allfällig im Netz gefangene Igel (und Vögel) 
werden befreit. Dazu braucht es keine Verordnung, 
die Winzer nun an das Gängelband einer eigendyna: 
misch gewordenen, staatlichen Bürokratie fesselt. 
Auch wenn Igel reden könnten, würden sie sich bei 
der Regierung kaum für die Verordnung bedanken. 
Denn ein paar wenigen Igeln, die trotz Vorsichts- und 
Kontrollmassnahmen im Laufe eines Jahrs leider im 
Vogelschutznetz eines Weinberges, eines Gartens 
oder einer anderen Kultur verenden, stehen Hun- 
derte von Artgenossen gegenüber, die auf unseren 
Autostrassen täglich plattgefahren werden. Wer kennt 
dieses armselige Bild nicht? 
“44 Volksblatt, 23. Oktober 1990, Nr. 237. 
45 LVolksblatt, 7. November 1991, Nr. 251; s. auch LVolksblatt, 
17. Oktober 1991, Nr. 234. 
+46 LVolksblatt, 14. Oktober 1991, Nr. 231; s. auch LVolksblatt, 
10. Oktober 1991, Nr. 228 
57 GAV, Signatur Nr. 725. 
548 GAV, Signatur Nr. 725. 
JUF
	        

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