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der Ostschweiz vorgesehen sind, damit wenigstens ein
bescheidener Teil der Frostschäden des Februars ge-
deckt werden können. Des weiteren ersuchen die
Winzergenossenschaften um Beihilfe für die Rekon-
struktion der Weinberge.
Nach ausführlicher Diskussion wird mehrheitlich
beschlossen, dass nicht Fr. 1.50, wie in der Schweiz,
sondern lediglich Fr. 0.75 pro Klafter für die frost-
geschädigten Rebberge ausbezahlt wird. Für die
Jahre 1957 und 1958 wird für den Neuansatz von Re-
ben pro Klafter ein Landesbeitrag von Fr. 2.50 und
für das Vergruben ein solcher von Fr. 1.50 ausgerich-
tet. Ab 1959 beträgt der Beitrag für den Neuansatz
pro Klafter wieder Fr. 1.60 und für das Vergruben
Fr. 1.2.5958
1957 5. Márz 1957
Gelungener Vaduzer Bauern- und
Winzerabend
Am Schmutzigen Donnerstag veranstalteten die Va-
duzer Bauern und Winzer zum zweiten Mal einen be-
sonderen Unterhaltungsabend, dem auch dieses Jahr
in jeder Hinsicht ein sehr guter Verlauf beschieden
war .. .#°
9. März 1957
An die Winzerschaft
Betrifft Schneiden und Winterspritzung. Die Frost-
schäden des Vorjahres werden beim diesjährigen
Rebschnitt besonders sichtbar. Stöcke mit nur schwa-
chen Trieben werden am besten bis auf zwei kräftige
Bodenschosse zurückgeschnitten. Man belasse ihnen
ausnahmsweise ruhig etwa 6 Augen. Reben mit ver-
hältnismässig starken Trieben erhalten drei Schenkel
von fünf Augen mit zwei Reserven von zwei Augen.
Ganz kräftige Bodenschosse können nach Angabe
von Wädenswil einen Meter lang geschnitten und ge-
bognet werden.
Stark wie selten tritt heuer die Schildlaus auf. Es ist
daher Winterspritzung mit 3%igem Veralin 3 zu emp-
fehlen (etwa Mitte März). Der Weinbaukommissar. #40
260
Eine fröhliche
Vaduzer Win-
zergruppe,
flankiert vom
Traubenhirt
Anton Verling
(Herbert Wach-
ter)
18. Mai 1957
An die Winzerschaft
Es ist angezeigt, in frühen Lagen während der kom-
menden Wochen die erste Vorblütenspritzung vorzu-
nehmen. Beimischung von Schwefelpräparaten ist
empfehlenswert, desgleichen in gefährdeten Lagen
ein Mittel gegen die Rote Spinne (Akarizid). Dosie-
rung nach Fabrikvorschriften. In späteren Lagen soll
die erste Vorblütenspritzung gemacht werden, wenn
die Triebe etwa 10 cm lang sind.
Eine Zwischendüngung gegen Ende Mai mit
Ammonsalpeter ist ratsam, besonders dort, wo die
Reben durch Frost oder Schädlinge (Kräuselmilbe,
Erdraupe, Maikäfer) geschädigt sind. Dosierung 25—
40 kg pro 100 Klafter, je nach Zustand der Reben.
Es sind immer noch ungeschnittene Reben anzu-
treffen. Entweder müssen diese ehestens geschnitten
oder entfernt werden. Ungespritzte Weinberge sind
gefährliche Seuchenherde und Schadenquellen für