Weisses Gewächs
Torkel Trauben kg Wein Liter Ausbeute
B. Risch 822.5 605 75.5%
1935 Februar 1935
Eidg. Getränkesteuer
Durch die Einführung der eidg. Getränkesteuer wird
die Winzergenossenschaft Vaduz verpflichtet, pro
Liter verkauften Weines fünf Rappen Steuer zu erhe-
ben und diese vierteljährlich an die eidg. Oberzoll-
direktion abzuliefern.*?7
9. März 1935
Inserat betreffend die Einfuhr von Reben
und die Anpflanzung von Direkttrágern??
1. Juni 1935
Winzer, bekämpft den Heuwurm!
In erfreulicher Weise hat bei uns die Bekämpfung der
pilzlichen Schädlinge des Weinbaues Fortschritte ge-
macht. Hingegen muss der Bekämpfung des Heu-
und Sauerwurmes, der Made des einbindigen Trau-
benwicklers, noch bedeutend mehr Augenmerk ge-
widmet werden. Die in den Weinbergen von Vaduz
vereinzelt angebrachten Kontrollgläser zeigen noch
einen schwachen Mottenflug, doch sah man schon
vor 2 Wochen Motten fliegen. Es dürfte angezeigt
sein, die nächsten Tage den Kampf mit diesem
Schädling aufzunehmen. In Anwendung kommen
verschiedene Mittel: Die Pasta von Maag, d. h. Blei-
arsenat, eine Büchse beigerührt der gewöhnlichen
Kupferkalkbrühe bei der ersten Bespritzung. Eine
Wiederholung in 8-10 Tagen ist sehr zu empfehlen.
Ein anderes Mittel ist die Bespritzung mit Nosprasen
oder Nosprasit. Zu empfehlen ist auch die Bestäu-
bung mit Gralit oder Meritol. In Vaduz wird dieses
Jahr die Bestäubung mit dem sehr empfohlenen Mit-
tel Meritol versucht. Die Bestäubung ist nach 8 bis
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i lo
beit. die Einfuhr von Reben und die AUn-
- pilengung von Direhtirägerm.
Die fiirftliche Reaierung fieht fid) peranlaBt, folgende
Kundmachung in Erinnerung zu rufen:
Gs wird hiemit daran erinnert, daß gemäß Art. 86 des
Einführungsgefebes zum Sollbertrage Rebenpflinglinge,
RebenfHnittlinge, Wurzelftôcke und Rebhôlger, gebrauchte
Seubpfäble unb 9tebjtedien, Rompoft und Düngererde, bie
im Inneren des Gollgebietes girkulieren, mit einem lir
fprungsgeugnis verfeben fein miiffen. Reben und Teile
von {olden follen in mit Gdrauben volljtändig nerfdloffe-
nen hölzernen Rijten verpadit fein. Keine Sendung darf
Rebblätter enthalten.
Die Einfuhr bewurzelter 9teben aus dem Jollinlande tjt
megen der damit verbundenen Gefahr der Verfchleppung
der Reblaus an eine befondere Bewilligung der fürftlidhen
Regierung gebunden. Diefe Bewilligung wird nur erteilt,
wenn die Reben vdor der Einfuhr in der [Hmweizerifhen
SBer[udjsanjtalt für 9Beine Obft- unb Gartenbau in Wö-
densmil, Ranton Zürich, desinfigiert werden.
Cinfubrbemilligungen aus dem Sollauslande können
nur pon ben [djmeiseri[d)en Bundesbehörden erteilt merden.
Uebertretungen diefer Borfchriften werden nad) Art, 87
des Ginfübrungsgejebes gum 3olloertrage befirajt.
Für die Neuanpflangung von Direktträgern werden kei-
ne Landesbeiträge ausbezahlt.
Badug, am 6. Marg 1935.
Gürilide Regierung:
ges. Dr. Hoop.
se
10 Tagen zu wiederholen. Die Bestäubung geschieht
für sich, also unabhängig von der Bespritzung gegen
die Peronospora. Haben wir gegen den Heuwurm,
also gegen die erste Generation wirksam gearbeitet,
so ist damit auch die zweite, der Sauerwurm zum Teil
erledigt, was äusserst wichtig ist. Denn ein grosser Teil
der so häufigen Fäulnisschäden im Herbst wird durch
den Sauerwurm begünstigt. Also: je wirksamer der
Kampf im Frühjahr, desto grösser die Ernte im
Herbst?