Weisses Gewächs
Torkel Trauben kg Wein Liter Ausbeute
B. Risch 822.5 605 73.5%
1935
Februar 1935
Eidg. Getränkesteuer
Durch die Einführung der eidg. Getränkesteuer wird
die Winzergenossenschaft Vaduz verpflichtet, pro
Liter verkauften Weines fünf Rappen Steuer zu erhe-
ben und diese vierteljährlich an die eidg. Oberzoll-
direktion abzuliefern.*?7
9. März 1935
Inserat betreffend die Einfuhr von Reben
und die Anpflanzung von Direktträgern**®
1. Juni 1935
Winzer, bekämpft den Heuwurm!
In erfreulicher Weise hat bei uns die Bekämpfung der
pilzlichen Schädlinge des Weinbaues Fortschritte ge-
macht. Hingegen muss der Bekämpfung des Heu-
und Sauerwurmes, der Made des einbindigen Trau-
benwicklers, noch bedeutend mehr Augenmerk ge-
widmet werden. Die in den Weinbergen von Vaduz
vereinzelt angebrachten Kontrollgläser zeigen noch
einen schwachen Mottenflug, doch sah man schon
vor 2? Wochen Motten fliegen. Es dürfte angezeigt
sein, die nächsten Tage den Kampf mit diesem
Schädling aufzunehmen. In Anwendung kommen
verschiedene Mittel: Die Pasta von Maag, d. h. Blei-
arsenat, eine Büchse beigerührt der gewöhnlichen
Kupferkalkbrühe bei der ersten Bespritzung. Eine
Wiederholung in 8-10 Tagen ist sehr zu empfehlen.
Ein anderes Mittel ist die Bespritzung mit Nosprasen
oder Nosprasit. Zu empfehlen ist auch die Bestäu-
bung mit Gralit oder Meritol. In Vaduz wird dieses
Jahr die Bestäubung mit dem sehr empfohlenen Mit
tel Meritol versucht. Die Bestäubung ist nach 8 bis
beir. die Einfuhr von Reben und die Un-
pilanauna von Direkiirägern.
Die fürftlihe. Regierung fieht jidh veranlaßt, folgende
Rundmadhung in Erinnerung zu. rufen:
€ wird hiemit daran erinnert, daß gemäß Art, 86 des
Einführungsgefebes. zum Zollvertrage RKebenpflänzlinge,
NebenfHnittlinge;, Wurzekjtöcke und Rebhölzger, gebrauchte
Scukpfähle und Nebftecken, Kompoft und Düngererde, die
im Inneren. des Zollgebietes zirkulieren, mit einem Ur-
iprungszeugnis verfehen fein müffen. Reben und Teile
von folden follen in mit Schrauben volljtändig verfhloffe-
nen hölzernen. Riften verpackt fein.. Keine Sendung darf
ebblätter enthalten.
Die Einfuhr bemwurzelter Reben aus dem Zollinlande if
megen der damit verbundenen Gefahr der Verfchleppung
ber NMeblaus an eine befondere Bemilligung der fürftlidhen
Regierung gebunden. Diefe Bewilligung wird nur erteilt,
wenn. die Reben dor der Einfuhr in der [Hweizerifdhen
Berfuchsanftalt für Weins, Objt- und Gartenbau in Wö-
denswil, Kanton Zürich, desinfisiert, werden,
Einfuhrbemwilligungen aus dem Bollauslande. können
hur von den {Hmeizerifjhen Bundesbehörden erteilt merden.
Nebertretungen diefer Borfchriften werden nad) Urt, 87
des Einführungsgefekes zum Zokvertrage beftraft,
Tür die Neuanpflanzung von Direktträgern werden kei:
ze Landesbeiträge ausbezahlt.
Vadırz, am 6. Mürg 1935,
Sürftlidhe Regierung:
gez. Dr. Hoop.
10 Tagen zu wiederholen. Die Bestäubung geschieht
für sich, also unabhängig von der Bespritzung gegen
die Peronospora. Haben wir gegen den Heuwurm,
also gegen die erste Generation wirksam gearbeitet,
so ist damit auch die zweite, der Sauerwurm zum Teil
erledigt, was äusserst wichtig ist. Denn ein grosser Teil
der so häufigen Fäulnisschäden im Herbst wird durch
den Sauerwurm begünstigt. Also: je wirksamer der
Kampf im Frühjahr, desto grösser die Ernte im
Herbst.??9