Volltext: Vaduzer Wein

Weisses Gewächs 
Torkel Trauben kg Wein Liter Ausbeute 
B. Risch 822.5 605 73.5% 
1935 
Februar 1935 
Eidg. Getränkesteuer 
Durch die Einführung der eidg. Getränkesteuer wird 
die Winzergenossenschaft Vaduz verpflichtet, pro 
Liter verkauften Weines fünf Rappen Steuer zu erhe- 
ben und diese vierteljährlich an die eidg. Oberzoll- 
direktion abzuliefern.*?7 
9. März 1935 
Inserat betreffend die Einfuhr von Reben 
und die Anpflanzung von Direktträgern**® 
1. Juni 1935 
Winzer, bekämpft den Heuwurm! 
In erfreulicher Weise hat bei uns die Bekämpfung der 
pilzlichen Schädlinge des Weinbaues Fortschritte ge- 
macht. Hingegen muss der Bekämpfung des Heu- 
und Sauerwurmes, der Made des einbindigen Trau- 
benwicklers, noch bedeutend mehr Augenmerk ge- 
widmet werden. Die in den Weinbergen von Vaduz 
vereinzelt angebrachten Kontrollgläser zeigen noch 
einen schwachen Mottenflug, doch sah man schon 
vor 2? Wochen Motten fliegen. Es dürfte angezeigt 
sein, die nächsten Tage den Kampf mit diesem 
Schädling aufzunehmen. In Anwendung kommen 
verschiedene Mittel: Die Pasta von Maag, d. h. Blei- 
arsenat, eine Büchse beigerührt der gewöhnlichen 
Kupferkalkbrühe bei der ersten Bespritzung. Eine 
Wiederholung in 8-10 Tagen ist sehr zu empfehlen. 
Ein anderes Mittel ist die Bespritzung mit Nosprasen 
oder Nosprasit. Zu empfehlen ist auch die Bestäu- 
bung mit Gralit oder Meritol. In Vaduz wird dieses 
Jahr die Bestäubung mit dem sehr empfohlenen Mit 
tel Meritol versucht. Die Bestäubung ist nach 8 bis 
beir. die Einfuhr von Reben und die Un- 
pilanauna von Direkiirägern. 
Die fürftlihe. Regierung fieht jidh veranlaßt, folgende 
Rundmadhung in Erinnerung zu. rufen: 
€ wird hiemit daran erinnert, daß gemäß Art, 86 des 
Einführungsgefebes. zum Zollvertrage RKebenpflänzlinge, 
NebenfHnittlinge;, Wurzekjtöcke und Rebhölzger, gebrauchte 
Scukpfähle und Nebftecken, Kompoft und Düngererde, die 
im Inneren. des Zollgebietes zirkulieren, mit einem Ur- 
iprungszeugnis verfehen fein müffen. Reben und Teile 
von folden follen in mit Schrauben volljtändig verfhloffe- 
nen hölzernen. Riften verpackt fein.. Keine Sendung darf 
ebblätter enthalten. 
Die Einfuhr bemwurzelter Reben aus dem Zollinlande if 
megen der damit verbundenen Gefahr der Verfchleppung 
ber NMeblaus an eine befondere Bemilligung der fürftlidhen 
Regierung gebunden. Diefe Bewilligung wird nur erteilt, 
wenn. die Reben dor der Einfuhr in der [Hweizerifdhen 
Berfuchsanftalt für Weins, Objt- und Gartenbau in Wö- 
denswil, Kanton Zürich, desinfisiert, werden, 
Einfuhrbemwilligungen aus dem Bollauslande. können 
hur von den {Hmeizerifjhen Bundesbehörden erteilt merden. 
Nebertretungen diefer Borfchriften werden nad) Urt, 87 
des Einführungsgefekes zum Zokvertrage beftraft, 
Tür die Neuanpflanzung von Direktträgern werden kei: 
ze Landesbeiträge ausbezahlt. 
Vadırz, am 6. Mürg 1935, 
Sürftlidhe Regierung: 
gez. Dr. Hoop. 
10 Tagen zu wiederholen. Die Bestäubung geschieht 
für sich, also unabhängig von der Bespritzung gegen 
die Peronospora. Haben wir gegen den Heuwurm, 
also gegen die erste Generation wirksam gearbeitet, 
so ist damit auch die zweite, der Sauerwurm zum Teil 
erledigt, was äusserst wichtig ist. Denn ein grosser Teil 
der so häufigen Fäulnisschäden im Herbst wird durch 
den Sauerwurm begünstigt. Also: je wirksamer der 
Kampf im Frühjahr, desto grösser die Ernte im 
Herbst.??9
	        

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