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Ältestes gedrucktes Rechnungsformular der Winzergenossen-
schaft Vaduz (FamARh)
genossenschaft sich in den vergangenen Jahren als
sehr nutzbringend gezeigt hat, so wurde . . . einstim-
mig beschlossen, auch dieses Jahr eine Vereinigung
der weinbautreibenden Bürger zu veranlassen. ”$56 Die
Genossenschaft war demnach noch nicht rechtlich
auf Dauer institutionalisiert, sondern bildete sich von
Jahr zu Jahr neu als lose Interessengemeinschaft.
Unterm 15. Oktober 1900 ist im Ratsprotokoll ver-
merkt: “Es soll laut heutigem Beschluss auch dieses
Jahr eine Vereinigung der Weinbergbesitzer ange-
strebt werden, denn ein derartiges Zusammen-
wimmeln ist für den Weinverkäufer wie für den
Käufer bequem, und kann der gute Ruf des Vaduzer
Weines am besten gewahrt bleiben.”357 Und im fol-
genden Jahr wird protokolliert: “Es wurde einstimmig
beschlossen, die Vereinigung der Weingenossenschaft
behufs Wahl des Ausschusses zu veranlassen und zur
Kräftigung dieses Verbandes einen Statuten-Entwurf
auszuarbeiten und denselben zur Genehmigung vor-
zulegen. ”358
Am 2. Februar 1903 eröffnete der Vorstand Dr.
Rudolf Schädler die Versammlung der Winzergenos-
senschaft im “Schlössle” mit der Bemerkung, “dass
die von der Genossenschaft im verflossenen Herbst
(1902) beschlossenen Statuten” von der Regierung
genehmigt worden seien. Als Vorstand wurden Dr.
Rudolf Schädler, als Geschäftsführer Franz Josef
Wachter und als Kassier Johann Laternser gewählt.
Weitere Mitglieder im “Ausschuss pro 1903” wurden
Adolf Real, Meinrad Ospelt, Johann Verling und Josef
Ospelt. Nachdem die Genossenschaft im Vorjahr
echtskräftige Statuten erhalten hatte, war nun mit
der Wahl der Vereinsorgane der Gründungsvorgang
abgeschlossen, der sich über eine Reihe von Jahren
arstreckt hatte.39
47 LLA RE 1923, ad Nr. 637 (Nr. 3187), Briefwechsel Kabinetts-
kanzlei — Regierung, 29. September / 4. Oktober 1923.
48 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 174; Verordnung betr. die
Bekämpfung des falschen Mehltaus (Peronospora viticola),
LGBl. 1893, Nr. 1; Verordnung betr. die Bekämpfung des
falschen Mehltaus (Peronospora viticola), LGBl. 1906, Nr. 4; —
Subventionsakten 1901-1940 (GAV 3/14 und Gemeinderats-
protokolle; LLA RE 1902, Nr. 1021; 1926, Nr. 4078; 1929, Nr.
761; 19380, Nr. 867 und RF 115/99, 141/31, 146/243, 157/47.
181/51, 190/66, 191/144, 192/34, 200/120)
GAV 3/14, Winzergenossenschaft an Gemeindevorstehung,
.„. Mai 1931; Antwortschreiben der Gemeinde vom 12. Mai
‚981.
50 GAV 3/14, Akten betr. Neuansatz von Reben. — Die Neu-
ansetzung oder Vergrubung wurde durch Landesbeiträge un-
terstützt. Um die Einschleppung der Reblaus zu verhindern,
wurde die Einfuhr von Rebpflanzen und Trauben kontrolliert
resp. verboten. Die Weingärten wurden auf Reblausbefall hin
inspiziert. (RF 152/348, Korrespondenz der Regierung mit der
Vaduzer Winzergenossenschaft betr. Reblausbekämpfung)
LLA RF 169/180, 190/67, 191/132 (Subventionierung von
Frostschutzschirmen 1937-1939); LLA RF 180/285, 190/307
‚Hagelversicherungsbeiträge 1938-1956).
52 Nipp-
53 Nipp; Schlegel.
54 Ospelt, Josef (1946).
55 A a.O.; Meier (Ms.); Nipp.
56 GAV Gemeinderatsprotokoll, 1. Oktober 1898.
57 GAV Gemeinderatsprotokoll, 15. Oktober 1900.
58 GAV Gemeinderatsprotokoll, 8. September 1901.
59 FamARh, Protokoll der “Versammlung der Winzergenossen-
schaft Vaduz, Montag d. 2. Febr. 1903 Nachmittags 3 Uhr ı.
Schlössle Vaduz”.
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