Volltext: Fürst und Volk

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Das Recht der Beschwerdeführung 
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Gegen Entscheidungen, Verfügungen, An- 
ordnungen oder Beschlüsse einer Behörde 
kann jeder Bürger Beschwerde erheben. Je 
nach Inhalt der Beschwerde ist der Staats- 
gerichtshof die höchste Instanz. In gewis- 
sen Fällen ist sogar die Beschwerde an den 
Europäischen Gerichtshof für Menschen- 
rechte möglich. 
Aufgabe: 
Schreibe mit Hilfe des Buches in kurzen 
Sätzen den Instanzenweg auf. 
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