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8 196| Vorrechte (Prärogativen)
. des Regierungschefs Der Regierungschef nimmt innerhalb der
Exekutive eine Sonderstellung ein.
Aufgabe:
\ Bilde Merksätze über die Vorrechte (Präro-
AN} ativen) des Regierungschefs.
KR uf ATS g gierung
La A) REGERUNGSY| _ 2 ; . -
Ta a A 1.a) Der Regierungschef ist Vorsitzender.
A SA KY Y b) Er entscheidet bei Stimmengleichheit.
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N z . _ ©) Er überwacht den Geschäftsgang der
EN LET Ta Regierung.
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A 2. Der Regierungschef informiert den
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A | Fürsten über die gesamte Tätigkeit der
De Regierung.
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VERORDNUNG
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5 And ner BULE A 3. a) Er unterzeichnet Verordnungen und Erlässe
rennen der Regierung.
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Ferm b) Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse.
4. Ihm steht das Recht der Gegenzeichnung
. der Gesetze, der Verordnungen und Erlässe
; des Fürsten zu.
5. Er legt den Diensteid in die Hand des
Fürsten ab.
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7Y% 6. Ihm steht die Beseitigung von Missständen
; bei Behörden zu.
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