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Rechte und Pflichten
der Landesangehörigen
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Hier sind die Rechte und Pflichten der Landesangehörigen
n knappen Worten aufgeführt.
Aufgabe:
Suche die entsprechenden Artikel in der Verfassung, trage
die Artikel-Nummern in die richtigen Felder beim Text und
der Zeichnung ein.
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Recht auf Menschenwürde, Art.
Freiheit der Person ——m———— —
Verhaftungen dürfen nur genau auf die Art vorgenommen wer-
den, die im Gesetz vorgesehen ist (Haftbefehl, auf frischer
Tat). Unschuldig Verhaftete oder Verurteilte haben Anspruch
auf volle Entschädigung durch den Staat. Hausdurchsuchun-
gen oder Durchsuchungen von Briefen und Schriften müssen
ebenfalls auf streng gesetzlichen Vorschriften beruhen.
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Art.
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Gleichheit vor dem Gesetz Art. WIN
Zeligion, Abstammung, Ansehen, Bildung, Geschlecht, usw.
jeben keinen Anspruch auf andere Behandlung. Vor Gericht
ınd auch als Staatsbürger sind alle Bürger gleich.
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Glaubens- und Gewissensfreiheit LArt.
Sie ist jedermann gewährleistet. Die katholische Kirche ist
andeskirche, aber auch anderen Konfessionen ist die Aus-
Jbung ihres Bekenntnisses und Abhaltung des Gottesdienstes
’rei. Niemand darf durch die Angehörigkeit zu einer Religions-
1Jemeinschaft benachteiligt werden.
Recht der freien Meinungsäusserung | Art.
Jedermann darf in Wort, Schrift, Druck oder bildlicher Darstel-
lung seine Meinung frei äussern. Es darf keine Zensur erfol-
Jen, d.h. eine Behörde darf eine Veröffentlichung (Innerhalb
der Schranken des Gesetzes) nicht verbieten
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Vereins- und Versammlungsrecht LA.
Es besteht das Recht, Vereine zu gründen und Versammlun-
gen abzuhalten, aber die gesetzlichen Bestimmungen müssen
beachtet werden.
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Niederlassungsfreiheit LA.
Jeder Bürger kann sich an jedem Orte des Landes niederlas-
sen und Vermögen jeder Art erwerben.
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Jnverletzlichkeit des Privateigentums (Art. —_
Das Privateigentum ist unverletzlich. Enteignungen finden nur
auf gesetzliche Weise und nur dort statt, wo das öffentliche
Wohl es erfordert. Es muss Entschädigung erfolgen
vergl. Art. 35).
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Art.
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Handels- und Gewerbefreiheit E Art:
zs ist keine absolute Freiheit, sondern eine Freiheit innerhalb
der gesetzlichen Schranken (z.B. Gewerbeordnung).
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3etitionsrecht Se EEE Se
Jeder, der sich in seinem Recht betroffen fühlt, kann Wünsche
ınd Bitten durch einen Abgeordneten im Landtage vorbringen
assen.
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Recht auf Beschwerdeführung LArt.
Jeder Landesangehörige ist berechtigt, gegen das Verfahren
ainer Behörde, durch das er sich in seinen Rechten benachtei-
iat fühlt, Beschwerde zu führen.
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Z3efolgung der Gesetze | Art.
Man kann nicht nur den Schutz der Gesetze geniessen, son-
dern muss sie selbst auch befolgen.
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Verteidigung des Vaterlandes T Arte
Jeder Waffenfähige ist bis zum zurückgelegten 60. Lebensjahr
im Falle der Not zur Verteidigung verpflichtet.
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