Unser Staat - das Fürstentum Liechtenstein Der Landesfürst ‚ex
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Vom Landesfürsten Die Rechte der Staatsgewalt sind im Für-
sten und im Volk vereinigt.
® begnadigt ® teilen Aufgabe:
® ernannt ® regieren Setze nebenstehend aufgeführte Wörter an
® Vorschlagsrecht ® geloben der richtigen Stelle im Lückentext ein.
® Amtseid ® Unterschrift
®e Fürstenhauses ® Wahl
® Verfassung ® Staatsoberhaupt
® gewählt ® ernannt
® konstitutionelle ®e Genehmigung
® Landtag ® Gesetzesvorschlag
® vertritt ® Staaten
® Fürsten ® aufzulösen
Nach der Verfassung ist unser Land eine Erbmonarchie, d.h. die Nachfolge des
Landesherrn geschieht nicht durch _ _, sondern wird nach den Hausgesetzen des
geregelt.
Fürst und Volk sich in die Rechte. Der Fürst muss vor Regierungsantritt _ __, dass
er das Land nach der und den übrigen Gesetzen und seine
Unversehrtheit erhalten wird. Er ist das .
Unter Mitwirkung der Regierung _ __ der Fürst Liechtenstein gegenüber anderen
® Jedes Gesetz wird nur dann gültig, wenn der Fürst durch seine =
erteilt. Verurteilte können vom Fürsten __ werden. Die Gerichte besitzen
ein
Die Richter werden zwar vom Landtag ‚ aber vom Fürsten Zur ersten
Sitzung des Jahres ruft der Fürst den . ein. Wird das Parlament arbeitsunfähig, so steht dem
das Recht zu, es „Auch die Regierungsmitglieder werden vom
Monarchen _ Der Regierungschef muss in die Hand des Fürsten den .
ablegen. Ein wichtiges Recht unseres Fürsten ist das Initiativrecht, d.h. er kann durch die Regierung einen
dem Landtag vorbringen
die
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