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Vom Landesfürsten
Die Rechte der Staatsgewalt sind im Für-
sten und im Volk vereinigt.
Aufgabe:
Setze nebenstehend aufgeführte Wörter an
der richtigen Stelle im Lückentext ein.
® begnadigt
® ernannt
® Vorschlagsrecht
8 Amtseid
® Fürstenhauses
® Verfassung
® gewählt
® konstitutionelle
® |andtag
® vertritt
® Fürsten
® teilen
® regieren
® geloben
® Unterschrift
eo Wahl
® Staatsoberhaupt
® ernannt
e Genehmigung
® Gesetzesvorschlag
® Staaten
® aufzulösen
Nach der Verfassung ist unser Land eine
_ Erbmonarchie, d.h. die Nachfolge des
Landesherrn geschieht nicht durch
‚sondern wird nach den Hausgesetzen des
__ geregelt.
Fürst und Volk sich in die Rechte. Der Fürst muss vor Regierungsantritt _
er das Land nach der
und den übrigen Gesetzen
und seine
„dass
Unversehrtheit erhalten wird. Er ist das
Unter Mitwirkung der Regierung
der Fürst Liechtenstein gegenüber anderen
SS Jedes Gesetz wird nur dann gültig, wenn der Fürst durch seine __
Al
erteilt. Verurteilte können vom Fürsten
. werden. Die Gerichte besitzen
an
Die Richter werden zwar vom Landtag
__, aber vom Fürsten
„Zur ersten
Sitzung des Jahres ruft der Fürst den
ein. Wird das Parlament arbeitsunfähig, so steht dem
__ das Recht zu, es
Auch die Regierungsmitglieder werden vom
Monarchen
._. Der Regierungschef muss in die Hand des Fürsten den __
ablegen. Ein wichtiges Recht unseres Fürsten ist das Initiativrecht, d.h. er kann durch die Regierung einen
‚dem Landtag vorbringen.