Volltext: Fürst und Volk

Funser 
[A] (26 
das Fürstentum Liechtenstein_ Der Landesfurs] 
us 
Rechte und Pflichten 
des Landesfürsten 
Der Landesfürst hat nicht nur Repräsenta- 
tionsfunktionen, er ist das Staatsoberhaupt, 
als solches hat er wirkliche Entscheidungs- 
befugnisse. 
Aufgabe: 
Schreibe wichtige Rechte und Pflichten 
des Fürsten auf und gib die entsprechende 
Artikel-Nummer in der Verfassung an 
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