Volltext: Europäischer Wirtschafts-Raum

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Liechtenstein — Ein Kleinstaat im Herzen Europas 
Im weiteren wurde am 26.2.1993 bekannt, dass der durch das Ausscheiden der Schweiz 
entfallene Anteil am Kohäsionsfonds (ca. 27%) nun doch von den restlichen EFTA-Staa- 
ten übernommen wird. Man vermutet, dass Österreich _den Hauptteil der fehlenden 
sFr. 350 Mio. übernehmen wird, damit die Inkraftsetzung des EWR’s per 1.7.1993 nicht 
gefährdet ist. Die österreichische Mission hat dies jedoch bisher weder dementiert noch 
bestätigt. 
38. EWR-Vertrag fertig angepasst — Im Vertrag selbst keine Änderungen vor- 
genommen 
Die Vertreter der EG- sowie EFTA-Staaten haben sich am 25.2.1993 endgültig über die 
durch das Ausscheiden der Schweiz notwendig gewordenen Anderungen im EWR-Ver- 
rag geeinigt. Im wesentlichen wurde der Kohäsionsfonds, der Landwirtschaftsbereich 
sowie die Möglichkeit, eines späteren EWR-Beitritts Liechtensteins über ein Zusatzpro- 
tokoll zum EWR-Abkommen geregelt. Der modifizierte EWR-Vertrag tritt nun voraus- 
sichtlich am 1.7.1993 in Kraft. Es wurde festgehalten, dass die Teilnahme Liechtensteins 
davon abhänge, ob _in Bezug auf die _Regionalunion FL—CH eine Lösung_gefunden 
werden könne, welche das "gute Funktionieren des EWRA” nicht gefährde. Ferner ist 
auch vorgesehen, das die bis dahin bereits vom EWR-Rat getroffenen Regelungen zur 
Gänze übernommen werden müssen. Dieses Zusatzprotokoll wird nun zwecks Ratifizie- 
rung den 18 nationalen Parlamenten sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt. 
39, Zusammenfassung Februar 1993 
Anfang Februar 1993 äusserte sich S.D. der Landesfürst dahingehend, dass Liechtenstein 
dem schweizerischen ”Rucksack” wohl doch schon bald entstiegen sei. Bereits im Vor- 
feld der EWR-Abstimmung sprach sich der Landesfürst für eine Trennung von der 
Schweiz aus, wobei bisher nie ganz klar war, ob eine vollständige oder aber nur Tren- 
nung auf Raten dieser Aussage zugrunde liegt. Von Seiten der Bankenvertreter wurde 
propagiert, dass der EWR den Bankenplatz Liechtenstein in keiner Weise gefährde. Al- 
len Voraussagen zum Trotz, der Finanzplatz Schweiz legt mächtig an Kapitalien zu. Da 
Dänemark die Maastrichter Verträge in einer Volksabstimmung abgelehnt hat, musste 
die EG nun gegenüber Dänemark in gewissen Bereichen wohl oder übel ”unfreiwillige” 
Zugeständnisse machen. Am 18.5.1993 wird zum zweiten mal abgestimmt. Immer mehr 
wird deutlich, dass eine Zollvertragslösung nur dann gefunden werden kann, wenn die 
Schweiz eine mehr oder weniger vollständige Anpassung an das EWR-Recht bewerkstel- 
ligt. Der Schweiz wurde durch die EFTA kürzlich die Möglichkeit angeboten, bei der 
künftigen Entwicklung des EWR-Rechts als stille Beobachterin teilzunehmen.
	        

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