Volltext: Europäischer Wirtschafts-Raum

Liechtenstein — Ein Kleinstaat im Herzen Europas 
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35. Zollvertrag und EWR-Abkommen nur dann parallel möglich, wenn 
Schweiz die wichtigsten EWR-Normen autonom nachvollzieht 
Was sich vor einiger Zeit abgezeichnet hat, wird nun immer klarer: Der EWR-Zugang 
der Schweiz über die ”liechtensteinische Hintertür” kann am ehesten dann verhindert 
werden, wenn die Schweiz die entsprechenden EWR-Regelungen selbständig übernimmt 
und zwar ohne jedes Gegenrecht. Dies würde jedoch bedeuten, dass allen EWR-Staaten 
in verschiedenen Bereichen die Türen geöffnet werden müssten, ohne dass die Schweiz 
selbst ein Anrecht darauf hätte, im betreffenden EWR-Staat ungehinderten Marktzugang 
zu bekommen. Es kann wohl kaum damit gerechnet werden, dass die Schweiz diese 
"einseitige Leistung” nur deshalb erbringt, damit Liechtenstein am EWR teilnehmen 
und gleichzeitig den Wirtschaftsraum zur Schweiz offenhalten kann. Im übrigen darf 
man auch nicht vergessen, dass der eigentliche "Markt" derzeit sicherlich nicht hier in 
Europa zu finden ist, sondern in Übersee. Die Tatsache, dass sich verschiedene Gross- 
betriebe in der Schweiz (im übrigen auch hier in Liechtenstein) bereits seit einigen Mo- 
naten Marktanteile ausserhalb Europas zu sichern versuchen, unterstreicht dies mit al- 
lem Nachdruck. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass ein liechtensteini- 
scher Industriebetrieb kürzlich aus den USA einen "Grossauftrag” erhalten hat, weicher 
schiussendlich die Beendigung der Kurzarbeit ermöglichte. Die wirtschaftliche Entwick- 
lung in Europa wird sich in den nächsten Monaten kaum nachhaltig verbessern. Mittel- 
fristig muss man sich innerhalb des schweizerisch-liechtensteinischen Wirtschaftsraumes 
wohl mit der ungewohnt hohen Arbeitslosigkeit abgeben müssen. Eines ist heute schon 
klar, dieser Entwicklung kann in Zukunft nur noch durch innerstaatliche sowie überre- 
gionale Wirtschaftsförderungsmassnahmen Einhalt geboten werden. Auch regionale 
"Partnerschaften” werden hier ihre Früchte zeigen. 
36. Minister Klaus Draxler: Sonderlösung mit Schweiz nur bei Zustimmung 
aller EWR-Staaten möglich 
Auf Einladung der liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer hielt Herr Dr. 
Klaus Draxler am 12.2.1993 in Schaan einen Vortrag zum Thema EG-Forschungspolitik. 
im Rahmen seiner Ausführungen machte er u.a. auch darauf aufmerksam, dass das 
"Nein" der Schweiz zum EWR die Situation für Liechtenstein nicht besonders einfach 
mache. Wenn Liechtenstein als EWR-Mitglied die ”Sonderlösung” (sprich Zollvertrag) 
mit der Schweiz beibehalten möchte, so müsse diese Ausnahmesituation vorgängig von 
den übrigen 17 EWR-Staaten vollumfänglich akzeptiert werden. Damit zeigt sich einmal 
mehr, dass es für Liechtenstein in Zukunft entweder einen ”gekürzten” Zollvertrag oder 
aber einen "eingeschränkten" EWR-Vertrag geben wird, 
37. Schweiz erhält stillen EWR-Beobachtungsposten innerhalb der EFTA 
Am 25.2.1993 legte der Bundesrat dem Parlament das angekündigte Gesamtprogramm 
vor, welches eine "Fitnesskur” für die Wirtschaft und die Gesetzgebung vorschlägt und 
dabei gleichzeitig alle Integrationsmöglichkeiten offenhält. Es geht dabei vor allem um 
die schnellstmögliche Übernahme der bereits einmal behandelten Eurolex-Vorlagen, da- 
mit sich nicht allzu grosse Hindernisse zu den EWR-Handelspartnern bilden können. 
Laut Bundesrat Koller ist die Schweiz trotz allem als stille Beobachterin bei der Fortent- 
wicklung des EWR-Rechts dabei, nachdem von Seiten der EFTA ein entsprechendes 
Angebot gemacht wurde.
	        

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