Volltext: Europäischer Wirtschafts-Raum

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Liechtenstein — Ein Kleinstaat im Herzen Europas 
befragt, so wie dies in Liechtenstein und der Schweiz gehandhabt wird. Da muss man 
sich wohl doch ernsthaft fragen, welche Veränderungen noch auf uns zukommen 
werden, falls wir uns in naher Zukunft doch noch enger mit diesen Staaten verbinden 
werden. Dies hat man in der Schweiz schon vor der EWR-Abstimmung erkannt, wes- 
halb die Nein-Stimmen schlussendlich auch überwogen. 
19. EG lehnt eine Neuverhandlung des EWRA ab, somit kein neues "EWR- 
Verhandlung smandat für Liechtenstein 
Zuhanden des Ministerrates hat die EG-Kommission eine Empfehlung angenommen, 
welche dem Schweizer Nein zum EWRA in einem 4 Seiten umfassenden Schriftstück 
Rechnung trägt. Es wird darin konkret festgehalten, dass die Schweiz nicht mehr im 
Vertrag aufscheine. Die EG möchte nun mit den verbleibenden EFTA-Staaten entspre- 
chend verhandeln. Für die bevorstehenden Verhandlungen wurde folgender Zeitplan be- 
kanntgegeben: 
ES 
a 
a 
Feb._93: 
März 93: 
Der Ministerrat wird die Verhandlungsposition der EG festlegen und die 
SG-Kommission beauftragen, die Gespräche mit den verbleibenden 
sechs EFTA-Staaten aufzunehmen. 
Diplomatische Konferenz der zwölf EG- sowie der sechs EFTA-Staaten. 
Damit ist erstmals klar ausgesprochen worden, dass eine grundlegende” Abänderung 
des eigentlichen EWR-Abkommens auch für das Fürstentum Liechtenstein nicht mehr in 
Betracht kommen wird. Der Wunsch, die Bereiche "Freier Personenverkehr”, "Freier 
Dienstleistungsverkehr” und "Freier Kapitalverkehr” nochmals neu verhandeln zu kön- 
nen, bleibt somit ein Wunsch, wird jedoch niemals Realität werden. Was man als Realist 
sigentlich schon immer vermuten musste, hat sich nun ganz klar bewahrheitet: Das am 
3. sowie 11.12.1992 auf dem Landeskanal propagierte "Verhandlungsmandat”_ besteht 
zwar, jedoch nicht bezogen auf das EWR-Abkommen sondern ausschliesslich_auf die 
"Rettung des Zollvertrages” bzw. auf die für Liechtenstein existenziell wichtige Erhal- 
tung der offenen Grenzen zu der Schweiz. 
20. EWR-Ausgleichsfonds — Wer übernimmt den "schweizerischen Anteil" ? 
Es scheint, dass das Problem des Entfallens, des auf die Schweiz berechneten Anteils 
am Kohäsionsfonds von 27% (= ca. sFr. 240 Mio.) mehr Probleme verursacht, als ur- 
sprünglich angenommen. Die sechs EFTA-Staaten wie auch die EG-Kommission sind 
grundsätzlich nicht bereit, diesen Betrag unter den verbleibenden Vertragspartnern auf- 
zuteilen. Das EG-Mitglied Spanien, welches seit Jahren von den Subventionen der EG 
"lebt”, besteht jedoch darauf, dass der jährliche Beitrag in diesen Fonds wie ursprüngli- 
ch geplant beibehalten wird. Im Protokoll Nr. 38, welches einen festen Bestandteil des 
EWR-Abkommens bildet, ist in Artikel 4 genau festgehalten worden, welche EG-Staaten 
von dem jährlichen Beitrag der EFTA-Staaten von total 500 Millionen ECU profitieren 
können. Im einzelnen beschränken sich diese finanziellen Zuschüsse auf Vorhaben, die 
von staatlichen Stellen sowie öffentlichen oder privaten Unternehmen in Griechenland, 
irische Insel, Portugal sowie einzelnen spanischen Regionen durchgeführt werden.
	        

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