Volltext: Europäischer Wirtschafts-Raum

Liechtenstein — Ein Kleinstaat im Herzen Europas 
Seite 17 
? Überraschende Zustimmung Liechtensteins zum EWR-Abkommen 
In seiner öffentlichen Sitzung vom 21./22. Oktober 1992 hat der Landtag bekanntlich 
dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugestimmt und die 
Regierung mit der Anordnung einer Volksabstimmung beauftragt, welche zur Überra- 
schung aller wie folgt ausgegangen ist: 
Anzahl Stimmberechtigte: 
Stimmbeteiligung: 
JA-Stimmen: 
NEIN-Stimmen: 
13’982 
12’164 
6’722 
$’322 
87,00% 
55,81% 
44.19 % 
Alle 11 Gemeinden haben der Vorlage zugestimmt. Dieses unerwartete Ergebnis ist vor 
allem auf_die Aussage des Landesfürsten, dass es bei dieser Abstimmung nur um ein 
neuerliches ”Verhandlungsmandat” gehe, zurückzuführen. Nachdem nun das Ja Liech- 
ijensteins zm EWRA Wirklichkeit geworden ist, darf man gespannt sein, mit welchen 
Argumenten die liechtensteinische Verhandlungs-Delegation nun der Schweiz, den 5 
EFTA-Staaten sowie den 12 EG-Staaten die Tatsache klar macht, dass Liechtenstein dem 
"Europäischen Wirtschaftsraum” beitreten, aber parallel dazu den schweizerischen 
Wirtschaftsraum im bisherigen Umfang beibehalten möchte. Art. 121 lit. b des EWR-Ab- 
kommens akzeptiert zwar die Zusammenarbeit: 
’im Rahmen der regionalen Union zwischen der Schweiz und Liechtenstein, soweit die Ziele 
dieser Union nicht durch die Anwendung dieses Abkommens erreicht werden und das gute 
Funktionieren dieses Abkommens nicht beeinträchtigt wird.” 
Diese Anerkennung der Zollunion Schweiz—Liechtenstein gilt jedoch nur für den Fall, 
dass beide Parteien dem EWR angehören (Art. 126). Da die Schweiz nun jedoch nicht 
EWR-Vertragspartei geworden ist, kann man rein theoretisch gesehen davon ausgehen, 
dass der bis anhin ziemlich einfach angewendete Zollvertrag mit seinen über 500 Rege- 
jungen zu einem grossen Teil wohl nicht mehr erhalten werden kann. Es bleibt somit 
bloss noch die Frage, welche Regelungen künftig nicht mehr in Kraft bleiben können. 
{m Hinblick auf die über 1600 Gewerbebetriebe sowie den Finanzdienstleistungssektor 
ist zu hoffen, dass im Rahmen der nun anstehenden Verhandlungen gerettet werden 
kann. was noch zu retten ist ! 
0. Neuverhandlung des EWR-Abkommens von der EG abgelehnt ! 
Am 16.12.1992, also 10 Tage nach dem NEIN der Schweiz, sowie 3 Tage nach dem JA 
Liechtensteins_gab_ die EG _ bekannt, dass eine_Neuverhandlung des_EWR-Abkommens 
auf keinen Fall akzeptiert wird. Der EWR-Vertrag müsse in seiner jetzigen Form erhal- 
ten bleiben. Dem Nichtbeitritt der Schweiz werde dadurch Rechnung getragen, dass alle 
spezifisch für die Schweiz geltenden Regelungen lediglich über ein Zusatzprotokoll für 
nicht anwendbar erklärt werden. Damit werde erreicht, dass das bereits mehrheitlich ra- 
ifizierte EWRA nicht erneut in den einzelnen Ländern zur Abstimmung vorgelegt 
werden müsse. Die von offizieller Seite, insbesondere vom Landesfürsten sowie dem 
Regierungschef-Kandidaten Markus Büchel mehrfach in Aussicht gestellten _Neuver- 
handlungen der bestehenden Regelungen im Bereich des "Freien Personenverkehrs” sind 
somit auch für Liechtenstein nicht mehr durchsetzbar. Da das liechtensteinische Stimm- 
volk am 11./13. Dezember 1992 u.a. ganz klar auf derartige Neuverhandlungen vertröstet 
wurde, darf man nun gespannt sein. welche Ersatzlösungen dafür angehaten werden.
	        

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