Ansicht von Südwest
Impressionen aus der Sicht des Zivilstandesamtes
Mit der Inkraftsetzung des Ehegesetzes vom 13. Dezember 1973, LGBI. 1974,
Nr. 20, beginnt im Fürstentum Liechtenstein ein neuer Zeitabschnitt im Bereich
des Zivilstandswesens.
Mit Wirkung vom 1. Juni 1974 wird die obligatorische Zivilehe eingeführt. Die
staatliche Matrikelführung oblag zuvor, gemáss Gesetz vom 4. Dezember 1917,
dem Inhaber der Pfarrpfründe, also den órtlichen Pfarrherren in den elf Gemein-
den des Landes.
Das Ehegesetz von 1974 bekennt sich zur obligatorischen Zivilehe, stellt es aber
ausdrücklich in Artikel 3 jedermann/jederfrau frei, nach abgeschlossenem staat-
lichen Trauungsakt die Ehe auch vor dem Trauorgan einer Religionsgemein-
schaft einzugehen. Diese Bestimmung war anderseits auch aus Rechtssicher-
heitsgründen notwendig, da sich die kirchliche Ehe im Volk als «staatliche Ehe»
eingebürgert hatte. Zur Verdeutlichung, dass in Zukunft eine kirchlich geschlos-
sene Ehe nicht mehr als staatliche Ehe gilt, wurde diese Bestimmung aufgenom-
men, wobei festgehalten wird, dass die religióse Traufeierlichkeit ohne Vorweis
des Ehescheines (Eheurkunde, Heiratsurkunde) nicht mehr vorgenommen wer-
den darf. Soweit zu einigen wenigen rechtlichen Aspekten.
Erste Anfánge
Im sogenannten «Schádlerhaus» findet, mit Wirkung vom 1. Juni 1974, das
neu geschaffene Zivilstandesamt seinen Wirkungsbereich. In Tat und Wirklich-
keit ist diese anfángliche Situation genügend und den damaligen Anforderun-
gen gewachsen. Quido Marxer, früher Leiter der Regierungskanzlei, wird von
der Fürstlichen Regierung zum ersten Leiter des Zivilstandesamtes (1974-1977)
und mein Amtsvorgánger Gebhard Büchel, und ich, zu Stellvertretern für Zivil-
trauungen bestellt. Am 4. Juni 1974 findet die erste offizielle Ziviltrauung im
Fürstentum Liechtenstein statt.
Wenn ich mich an die Anfánge der Ziviltrauungen in meiner Funktion als Stell-
vertreter für Ziviltrauungen erinnere und diese in Gegensatz zur Situation der
90-iger Jahre stelle, ist festzuhalten, dass sich sehr viel geändert hat. Anfangs
kam das Brautpaar mit den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Zeugen und wenn
es hoch ging, kam gar noch ein Fotograf — meist aus dem Familien- oder Freun-
deskreis — mit. Die Teilnahme von Angehórigen und Freunden des Brautpaares
bildeten eine wirklich Ausnahme. Der Trauungsraum im Parterre des Schádler-
hauses genügte also vollauf.
Den Stein ins Rollen bringen
Am 1. August 1986 hat mir die Regierung die Leitung des Zivilstandesamtes
übertragen, nachdem ich bereits seit 12 Jahren als Stellvertreter für die Ziviltrau-
ungen zustándig war. In diesen nahezu 10 Jahren hat sich der Rahmen für die
Ziviltrauungen grundlegend geándert. In der Regel kommen heute die Eltern
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