ES Se
Wer kann sich melden?
Angehörige oder Betreuer von behinderten
Mitmenschen, die sich von Zeit zu Zeit entla-
sten möchten, melden sich bei der zuständigen
Vermittlerin.
Es werden Personen mit allen Behinderungen
betreut.
Was kostet es?
Die Entschädigung für die Betreuung wird
nach Absprache mit der Vermittlerin festge-
legt. Die Basiseinstufung wird von der Invali-
denversicherung vorgenommen. Die finanziel-
le Lage soll kein Grund sein, den Entlastungs-
dienst nicht zu beanspruchen.