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ELLE
Vorstandsmitglieder des
Dachverbandes vhnır.
Emmi Greiner, Ursula Spoerry-.
Antonia Frick, Gerda Ospelt,
Ruth Fuchs, Luzia Loretz-Beck.
Regina Wanger.
statt. Er bezweckte die Zusammenarbeit der
einzelnen Familienhilfen. Als Präsidentin mit
Zeichnungsrecht wurde Fürstin Gina berufen.
Das Protokoll ist unterzeichnet von Gina von
Liechtenstein, Maria Frick (Balzers), Regina
Wanger (Eschen), Emma Jehle (Schaan), Ursu-
la Spoerry (Triesen) und Gerda Ospelt (Vaduz).
Aufbau und Konsolidierung
Die ersten Jahre der Verbandsgeschichte gal-
ten der Erarbeitung tragfähiger Fundamente,
auf die sich die zukünftige Arbeit der Famili-
enhilfen abstützen konnte. Dazu gehörte eine
ganze Palette von Bereichen: Versicherungs
fragen, Arbeitszeit, Entschädigungen, Pflege
taxen, Gratifikationen und Löhne. Auf ein Ge-
such vom 20. Juni 1968 hin beschloss die Re-
gierung am 14. Oktober 1969, den jährlichen
Landesbeitrag von 22% auf 30% der Gesamt-
kosten zu erhöhen. 1971 wurde in Balzers eine
Zentralstelle für die Vermittlung momentan
unbeschäftigter Familienhelferinnen aus allen
Gemeinden eingerichtet. Es galt, neue Tarif-
ordnungen für auswärtige Helferinnen zu
schaffen. Im Raum standen auch scheinbar ne-
bensächliche Fragen wie die schlechten Post.
autoverbindungen, welche die Mitarbeiterin-
nen eine Unmenge Zeit kosteten. 1974 folgte
der Vorschlag auf eine Anpassung der Löhne in
allen Gemeinden.
Wachstum und Differenzierung
Am 20. Juni 1977 trat anlässlich der Ver-
sammlung aller Familienhilfen auf Schloss Va-
duz Fürstin Gina vom Präsidentenamt zurück,
übernahm jedoch das Patronat. Neue Präsiden-
tin wurde die Vaduzerin Gerda Ospelt. The-
men der folgenden Besprechungen betrafen die
unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse und
Entlöhnungen, eine generelle Lohnaufbesse
rung, 13. Monatslohn, Gratifikation und Feri-
an.
Am 6. Juni 1978 wurde der Statutenentwurf
des „Verbandes liechtensteinischer Familien-
hilfen und Krankenpflegeorganisationen“ mit
Sitz in Vaduz diskutiert und genehmigt. Der
Verbandszweck lautete: „Koordinierung und
Intensivierung der Zusammenarbeit unter den
Vereinsmitgliedern, die Beratung seiner Mit-
glieder und deren Funktionäre, Ausarbeitung
von Richtlinien. und Empfehlungen für die
Tätigkeit und Finanzierung der einzelnen Mit-
gliederorganisationen sowie die Interessenver-
tretung gegenüber den Behörden.“ Innerhalb
dieser Statuten spielte sich die kommende Ver-
Tr