eine Sammlung von etwa 2500 Manuskripten sowie um die Korrespondenz der
Kabinettskanzlei. Da die Fürsten erst 1938 nach Vaduz übersiedelten und damit
in engeren Kontakt zu Liechtenstein traten, wird das schwerpunktmässig biogra-
phisch aufgebaute Familienarchiv allenfalls über Briefwechsel oder manche
besitz- und standesrechtliche Schriftstücke für die Landesgeschichte von Inter-
esse sein. Auch die Urkundensammlung ist diesbezüglich enttäuschend. Wenn
man von den zentralen Dokumenten absieht, die im Zusammenhang mit dem
Erwerb und der Erhebung des Fürstentums stehen, so haben hier vorwiegend
Privilegienbestätigungen aus der anschliessenden Zeit Eingang gefunden. Bei
den Manuskripten sind die Forschungsmöglichkeiten hingegen etwas grösser.
Hinzuweisen ist besonders auf eine Reihe von Wirtschaftsbüchern, welche die
einzelnen Sparten der herrschaftlichen Ökonomie, wie Rent-, Burggrafen-, Ka-
sten-, Keller- und Waldamt, sowohl im Einkommens- als auch im Ausgaben-
bereich für den Zeitraum von 1750 bis 1804 lückenlos belegen. Ein interessantes
Curiosum stellt das Untersuchungsprotokoll einer Kommission dar, die 1736
eingesetzt war, um der durch die Machenschaften eines korrupten Verwalters,
eines unehrlichen Müllers und eines jüdischen Händlers aus Sulz zugefügten
Schädigung der liechtensteinischen Bevölkerung und der fürstlichen Interessen
ein Ende zu bereiten. Ferner finden sich im Handschriftenbestand etwa zwei
Urbare und eine Landesordnung aus dem 17. Jahrhundert sowie Aufzeichnun-
gen über Gerichts-, Grundbuchs- und Verlassenschaftstaxen. Ein Teil des er-
wähnten Materials wird z. Z. als Dauerleihgabe im liechtensteinischen Landes-
archiv verwahrt.
Schliesslich gibt es hier noch die Korrespondenz der Kabinettskanzlei ab
1919, des ehemaligen Sekretariats des regierenden Fürsten, über die naturgemäss
auch die Angelegenheiten des Landes liefen.
Das fürstliche Hausarchiv stellt somit keine Fundgrube an Archivalien zur
Geschichte des Fürstentums Liechtenstein dar. Infolge der Kriegs- und ande-
rer Verluste lässt ein Gutteil der Bestände an Vollständigkeit sehr zu wün-
schen übrig. Wenn es daher aber zwar nur in Ausnahmen möglich sein wird,
das Quellenmaterial als alleinige Grundlage für eine grössere Darstellung
heranzuziehen, so findet sich hier doch mancher wertvolle Einzelbeleg, ande-
res wieder kann als Ergänzung dienen bzw. Teilbereiche beleuchten.